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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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362/<br />

AE 42<br />

Der Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Reichskommissar für die besetzten<br />

niederländischen Gebiete, machte eine Vorlage bei seiner Berliner Zentralinstanz,<br />

mit dem Vorschlag, sämtliche niederländischen Juden ihrer Staatsbürgerschaft für<br />

verlustigt zu erklären. Dementgegen hielt das Auswärtige Amt unter dem 20. Juli<br />

1942, es für wünschenswert, durch eine Verordnung des Reichskommissars, die<br />

niederländische Judengesetzgebung dadurch der des Reiches anzupassen, daß mit<br />

so<strong>for</strong>tiger Wirkung alle niederländischen Juden die ihren Aufenthalt im Ausland<br />

haben, oder ihren Wohnsitz nach dem Ausland verlegen, Analog der 11.<br />

Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941, ihre Staatsbürgerschaft<br />

verlieren. (44) Wobei es unerheblich sie, ob der in Frage kommende Jude aus<br />

freiem Antrieb das Land verlassen hat, oder deportiert wurde. Dieses wurde durch<br />

den Unterstaatssekretär Luther, dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt v.<br />

Weizsäcker am 10. August 1942 mit der Bitte um Weisung vorgelegt und von<br />

diesem genehmigt.<br />

Schon am 29. Juli 1942 meldete der Vertreter des Auswärtigen Amtes in Den<br />

Haag, Gesandter Bene, daß die ersten beiden Deprtationstransporte ohne<br />

irgendwelche Schwierigkeiten abgegangen seien und der Höhere SS u.<br />

Polizeiführer (Rauter) daher

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