WAS TUT GUT? - Universiteit Twente
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Möglichkeit bietet, den notwendigen Eigenanteil an Krankheitsprophylaxe<br />
beziehungsweise am Genesungsprozess ohne zusätzlichen Aufwand zu kontrollieren,<br />
liegt es nahe, ein bestimmtes Verhalten auch einzufordern, zumindest dann, wenn<br />
gemeinschaftlich finanzierte Ressourcen in Anspruch genommen werden.<br />
Diese Forderungen können sich zum Beispiel auf die Befolgung ärztlicher<br />
Anweisungen, das, was üblicherweise mit dem Begriff compliance bezeichnet wird,<br />
beziehen. So ist es etwa vorstellbar, dass der Chip benutzt wird, um zu überprüfen,<br />
ob ein Patient die vom Arzt verschriebenen Medikamente auch tatsächlich<br />
eingenommen hat, oder ob er sein Verhalten entsprechend der mit dem Arzt<br />
getroffenen Vereinbarungen modifiziert hat. Er könnte dazu verpflichtet werden, zum<br />
Beispiel, wenn er bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchte, wie die<br />
Kostenübernahme für teure Arzneien durch seine Krankenkasse. Oder wenn er im<br />
Zusammenhang mit Schadensersatzklagen Ansprüche geltend machen will, bei denen<br />
ein angemessener Beitrag des Geschädigten zur Genesung erwartet wird, sollen die<br />
Zahlungen geleistet werden.<br />
Auch andere Szenarien sind vorstellbar. Nehmen wir den Fall einer<br />
Erkrankung, deren erfolgreiche Therapie ganz wesentlich von der Bereitschaft zur<br />
heilungsfördernden Mitarbeit der Patientin abhängig ist. Im konkreten Beispiel denke<br />
ich an eine an Kehlkopfkrebs erkrankte Patientin, die nach der Entfernung des<br />
Tumors unbedingt mit dem Rauchen aufhören muss, soll es eine Chance auf<br />
Genesung geben. Hier könnte man über einen Behandlungsvertrag nachdenken, der<br />
die notwendige Patientenmitarbeit beschreibt und festlegt, und der schon vor der<br />
ersten aufwändigen Operation geschlossen wird. Wenn sich dann beispielsweise<br />
durch eine Proteinanalyse herausstellt, dass die Patientin ihren Vertragsanteil, im<br />
gegebenen Beispiel das Einstellen des Rauchens, nicht einhält, wäre die bis dahin<br />
verfolgte Vorgehensweise zu unterbrechen. Ärztin und Patientin müssten die<br />
Situation reflektieren und gemeinsam herauszufinden versuchen, was für die<br />
Patientin wirklich vorrangigen Wert hat, um auf der Basis das Vorgehen neu<br />
auszutarieren. Ist die Patientin nicht bereit oder in der Lage den ihr obliegenden Teil<br />
zum Heilungsprozess beizutragen, sollten die ärztlichen Maßnahmen entsprechend<br />
modifiziert werden. 264<br />
264 Man sollte sich übrigens hüten, in diesem Kontext Schuldzuschreibungen vorzunehmen. Nach<br />
Aussage von Karl Lauterbach, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische<br />
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