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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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Möglichkeit bietet, den notwendigen Eigenanteil an Krankheitsprophylaxe<br />

beziehungsweise am Genesungsprozess ohne zusätzlichen Aufwand zu kontrollieren,<br />

liegt es nahe, ein bestimmtes Verhalten auch einzufordern, zumindest dann, wenn<br />

gemeinschaftlich finanzierte Ressourcen in Anspruch genommen werden.<br />

Diese Forderungen können sich zum Beispiel auf die Befolgung ärztlicher<br />

Anweisungen, das, was üblicherweise mit dem Begriff compliance bezeichnet wird,<br />

beziehen. So ist es etwa vorstellbar, dass der Chip benutzt wird, um zu überprüfen,<br />

ob ein Patient die vom Arzt verschriebenen Medikamente auch tatsächlich<br />

eingenommen hat, oder ob er sein Verhalten entsprechend der mit dem Arzt<br />

getroffenen Vereinbarungen modifiziert hat. Er könnte dazu verpflichtet werden, zum<br />

Beispiel, wenn er bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchte, wie die<br />

Kostenübernahme für teure Arzneien durch seine Krankenkasse. Oder wenn er im<br />

Zusammenhang mit Schadensersatzklagen Ansprüche geltend machen will, bei denen<br />

ein angemessener Beitrag des Geschädigten zur Genesung erwartet wird, sollen die<br />

Zahlungen geleistet werden.<br />

Auch andere Szenarien sind vorstellbar. Nehmen wir den Fall einer<br />

Erkrankung, deren erfolgreiche Therapie ganz wesentlich von der Bereitschaft zur<br />

heilungsfördernden Mitarbeit der Patientin abhängig ist. Im konkreten Beispiel denke<br />

ich an eine an Kehlkopfkrebs erkrankte Patientin, die nach der Entfernung des<br />

Tumors unbedingt mit dem Rauchen aufhören muss, soll es eine Chance auf<br />

Genesung geben. Hier könnte man über einen Behandlungsvertrag nachdenken, der<br />

die notwendige Patientenmitarbeit beschreibt und festlegt, und der schon vor der<br />

ersten aufwändigen Operation geschlossen wird. Wenn sich dann beispielsweise<br />

durch eine Proteinanalyse herausstellt, dass die Patientin ihren Vertragsanteil, im<br />

gegebenen Beispiel das Einstellen des Rauchens, nicht einhält, wäre die bis dahin<br />

verfolgte Vorgehensweise zu unterbrechen. Ärztin und Patientin müssten die<br />

Situation reflektieren und gemeinsam herauszufinden versuchen, was für die<br />

Patientin wirklich vorrangigen Wert hat, um auf der Basis das Vorgehen neu<br />

auszutarieren. Ist die Patientin nicht bereit oder in der Lage den ihr obliegenden Teil<br />

zum Heilungsprozess beizutragen, sollten die ärztlichen Maßnahmen entsprechend<br />

modifiziert werden. 264<br />

264 Man sollte sich übrigens hüten, in diesem Kontext Schuldzuschreibungen vorzunehmen. Nach<br />

Aussage von Karl Lauterbach, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische<br />

198

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