WAS TUT GUT? - Universiteit Twente
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4. Neue Nutzung einer etablierten diagnostischen Methode:<br />
Vaterschaftstests<br />
Die weiter oben beschriebene Methode zur Identifizierung eines genetischen<br />
Fingerabdrucks hat in den letzten Jahren eine umfängliche kommerzielle Nutzung im<br />
Rahmen des privaten Vaterschaftsnachweises gefunden. Dieser Prozess ist ein gutes<br />
Beispiel dafür, wie eine etablierte technische Methode auf ganz andere Weise<br />
genutzt wird als ursprünglich intendiert. Die damit einhergehenden juristischen und<br />
emotionalen Auswirkungen rufen zahlreiche Fragen auf, die eine heftige öffentliche<br />
Debatte ausgelöst haben.<br />
Ein Diskussionspunkt ist dabei die Frage nach der Legitimität heimlich, d.h.<br />
ohne Wissen der Partnerin und ohne Wissen des (älteren) Kindes durchgeführter<br />
Tests. Mit einem Urteil des Bundesverfassungserichtes vom 13. Februar 2007 tritt ein<br />
Gesetz in Kraft, das diese heimlichen Tests verbietet, um so das Recht auf<br />
informationelle Selbstbestimmung von Mutter und Kind zu wahren. Gleichzeitig wird<br />
mit dem Urteil den Interessen derjenigen, die für sich ein Recht auf Wissen um ihre<br />
Vaterschaft beanspruchen, insofern entsprochen, als der Gesetzgeber aufgefordert<br />
wird, bis zum 31. März 2008 ‚ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der<br />
Vaterschaft’ bereitzustellen. 85 Bislang gab es ein solches Recht auf Wissen im<br />
Hinblick auf die Vaterschaft nicht, weil die Nachweismöglichkeiten fehlten. Von jeher<br />
galt: ‚pater semper incertus’ – der Vater ist immer unsicher. Da aber die<br />
Möglichkeiten zur Probe auf Exempel jetzt zur Verfügung stehen, 86 wird die<br />
Möglichkeit ihrer Inanspruchnahme eingeklagt.<br />
Damit wird die grundsätzliche Frage aufgeworfen, inwiefern aus einer<br />
technischen Möglichkeit ein Recht abzuleiten ist. Diese Frage könnte jenseits des hier<br />
angesprochenen Themas besondere Brisanz im Kontext Genmanipulation gewinnen.<br />
Man stelle sich beispielsweise vor, es wäre möglich, Eigenschaften eines werdenden<br />
Kindes zu wählen. Die meisten Menschen werden darin übereinstimmen, dass<br />
jenseits von Gesundheit ein anziehendes Äußeres, eine stabile psychische<br />
Verfassung, möglichst umfängliche intellektuelle Fähigkeiten durchaus<br />
85<br />
Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-018 [abgerufen am<br />
13.04.07]<br />
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