WAS TUT GUT? - Universiteit Twente
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Am 25./26.Oktober 2001 wurde ein Regelungsentwurf zu einem Gesetz zur<br />
Sicherung der Selbstbestimmung bei genetischen Untersuchungen von der Konferenz<br />
der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder angenommen; dieser ist<br />
aber bislang nicht als verbindliches Gesetz verabschiedet worden. Damm hält es für<br />
notwendig, das subjektive Recht der informationellen Selbstbestimmung zu erweitern<br />
durch objektivrechtliche Regelungen, wie „Einwilligungsvorbehalten, zwingenden,<br />
vertragsrechtlichen Schutzpositionen, in Form von Diskriminierungsverboten,<br />
Datenerhebungs- Verarbeitung- und Offenbarungsregeln bis hin zu haftungsrechtlich<br />
sanktionierten Verkehrs- und Berufspflichten und Verboten von bestimmten<br />
Varianten der Genanalyse.“ 99 Diese seien schrittweise und möglichst unter<br />
Mitwirkung einer breiten Öffentlichkeit zu erarbeiten.<br />
Damit kommen wir zum nächsten Themenkomplex, der den Bioethikdiskurs<br />
nachhaltig bestimmt.<br />
2. Autonomie und Informed Consent<br />
Selbstbestimmung, Autonomie, ist ein zentrales Moment in herausragenden<br />
Philosophieentwürfen, durch die das Denken und die Verfassungen neuzeitlicher<br />
demokratischer Staaten wesentlich beeinflusst worden sind. Von dorther ist die<br />
Autonomie zu einem maßgebenden Konstitutionsprinzip der Moderne (Damm)<br />
geworden.<br />
Auch in die Ausgestaltung des medizinischen Bereichs hat das Konzept Einlass<br />
gefunden. Als frühe Formulierung wird eine aus dem Jahr 1914 stammende, bis<br />
heute für das Medizinrecht richtungsweisende Entscheidung des Richters Cardozo<br />
vielfach zitiert: „Every human being of adult years and sound mind has a right to<br />
determine what shall be done with his own body; and a surgeon who performs an<br />
operation without his patient’s consent commits an assault.“ 100 Tsjalling Swierstra,<br />
von dem später noch ausführlicher die Rede sein wird, verweist auf eine noch weiter<br />
zurückliegende rechtliche Anwendung des Autonomiegrundsatzes auf medizinischem<br />
Gebiet: die Richtlinie des Preußischen Innenministers aus dem Jahre 1891. Diese<br />
verfügt, dass ein neues Medikament, das auf seine Wirksamkeit zur Behandlung von<br />
99 Reinhard Damm. 1999. S. 448<br />
100 Zitiert von Reinhard Damm. 2002. S. 377<br />
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