WAS TUT GUT? - Universiteit Twente
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elaborierte Ansätze zur Gewährleistung des Datenschutzes entwickelt worden.<br />
Welcher Art die angestrebten Sicherheitsmaßnahmen sind, lässt sich auf der<br />
Internetseite der AOK, der Allgemeinen Ortskrankenkassen, einer der großen<br />
gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, nachlesen:<br />
„Bei der elektronischen Gesundheitskarte ist genau festgelegt, wer auf<br />
die Daten zugreifen kann. Zugriffsberechtigte Ärzte und Apotheker können nur<br />
gemeinsam mit einem "elektronischen Heilberufsausweis" (ebenfalls eine<br />
Chipkarte) die Daten lesen. Diese auch Health Professional Card (kursiv, mk)<br />
genannte zweite Karte verfügt über eine qualifizierte elektronische Signatur.<br />
Das bedeutet, dass Daten, die auf der Karte gespeichert oder per Internet an<br />
einen anderen Arzt online verschickt werden, elektronisch rechtssicher signiert<br />
werden können. So lässt sich zum Beispiel beweisen, von wem ein Arztbrief<br />
stammt und ob die darin enthaltenen Daten nach dem Abschicken noch<br />
verändert worden sind. Beim Speichern von Daten auf der elektronischen<br />
Gesundheitskarte, etwa einer Diagnose, einer Verschreibung oder einer<br />
Therapieempfehlung verschlüsselt der Arzt die Daten auf der Karte. Nur mit<br />
Hilfe des elektronischen Heilberufsausweis lassen sich diese Daten nun wieder<br />
entschlüsseln. Auch der Arztausweis ist gegen Missbrauch geschützt: Er<br />
enthält zunächst ein Lichtbild des Arztes und kann zudem nur benutzt werden,<br />
wenn vorher eine PIN - Nummer eingegeben wurde. Grundsätzlich werden<br />
Daten auf der Karte – mit Ausnahme des elektronischen Rezeptes – nur mit<br />
Zustimmung des Patienten gespeichert. Der Versicherte hat also die Wahl und<br />
nicht etwa die Pflicht, den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten<br />
zuzustimmen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.“ 80<br />
Das Zitat illustriert, wie sehr man sich in Deutschland eines möglichen<br />
Missbrauchs von Daten bewusst und bemüht ist, entsprechende<br />
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ohne auf die Vorteile einer Elektronisierung<br />
von gesundheitsspezifischen Daten, die den Patientinnen eine Erweiterung<br />
ihrer Kontrollmöglichkeiten und damit einen Zugewinn an Freiheit erlauben, zu<br />
verzichten.<br />
80<br />
In: http://www.aok-bv.de/gesundheit/themen/telematik/index_03013.html [abgerufen am<br />
04.04.05]<br />
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