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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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62<br />

Es bleibt zu konstatieren, dass Menschen eine sehr unterschiedliche<br />

Toleranz bezüglich der Offenlegung sie betreffender Daten haben. Die<br />

verschiedenen Realisierungsstufen der Gesundheitskarte scheinen mit ihrer<br />

abgestuften Transparenz diesen Bedürfnislagen Rechnung zu tragen. Ist<br />

einem in besonderer Weise am Schutz der eigenen Privacy gelegen, könnte<br />

man etwa auf der neuen Gesundheitskarte im wesentlichen - wie oben<br />

beschrieben - nur die schon jetzt auf der Versichertenkarte gespeicherten<br />

Daten codieren lassen und daneben gegebenenfalls eine ‚private’ Krankenakte<br />

führen, die alle weiteren Informationen enthält, und zu der man jeweils nur<br />

sehr selektiv Zugang gewährt. 81 Oder aber, wenn man mit dem ganzen<br />

Themenkomplex nicht weiter behelligt werden möchte, nutzt man die<br />

Gesundheitskarte vollständig und lässt darauf alle relevanten Daten speichern.<br />

Denn eins ist mit Sicherheit der Fall: Die Verantwortung für die eigenen Daten<br />

selbst zu übernehmen und von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu<br />

machen, „klingt zwar nett, ist in der Praxis aber häufig mühsam und<br />

unerquicklich.“(Übersetzung mk) 82<br />

Ein Blick über die Landesgrenzen<br />

Ich will kurz einen Blick über die Landesgrenzen werfen, da in Zeiten<br />

des europäischen Zusammenwachsens und der Globalisierung kein Land mehr<br />

langfristig isoliert agieren kann, und anhand zweier Beispiele das Spektrum<br />

der Haltungen gegenüber elektronischer Datenvernetzung skizzieren.<br />

81 Um die datenschutzrechtlichen Probleme zu umgehen und dem Selbstbestimmungsrecht der<br />

Patientinnen stärker Rechnung zu tragen, wird in den letzten Jahren in Deutschland von privater Seite<br />

ein eigener Weg verfolgt. Eine Reihe von Firmen bieten für einen Jahresbeitrag von plus/ minus<br />

dreißig Euro virtuelle Patientenakten für die Hand von Patientinnen an. Die Patientinnen werden<br />

alleinige Inhaber der Daten genannt. Sie können ihren Ärztinnen und sonstigen Therapeutinnen<br />

Zugang zu ihren Akten gewähren. Der Datenschutz ist beispielsweise mittels eines Benutzernamens<br />

und Passwortes ähnlich wie etwa beim Bibliothekszugang zu gewährleisten. Auch weitergehender<br />

Schutz über eine Verschlüsselung der Daten oder die Verwendung von Chipkarten für die digitale<br />

Signatur wäre denkbar. Im letzten Fall könnte eine Ärztin die Akte nur einsehen, wenn ihr die<br />

entsprechende Chipkarte zur Verfügung gestellt wird. Auch kann die Patientin z.B. beim Arztwechsel<br />

durch eine Veränderung des Passwortes in der neuen Praxis der zuvor behandelnden Ärztin die<br />

Verfügungsgewalt wieder entziehen. Denkbar, und zum Teil bereits umgesetzt, wäre es auch, die<br />

selbstverwaltete Krankenakte als Serviceleistung durch die Krankenversicherungen bereitzustellen. Um<br />

das Angebot gerade auch für ältere Menschen nutzbar zu machen, die häufig keinen Zugang zum<br />

Internet haben und wünschen, könnte erwogen werden, die Hausärztinnen als Datentreuhänder<br />

einzusetzen, die stellvertretend für die Patientinnen die Akte verwalten. Vgl.<br />

https://www.lifesensor.com/de/de/de-hn/krankenkassen.html [abgerufen am 02.01.08]<br />

82 Tsjalling Swierstra. 2004. S. 49

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