WAS TUT GUT? - Universiteit Twente
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Es bleibt zu konstatieren, dass Menschen eine sehr unterschiedliche<br />
Toleranz bezüglich der Offenlegung sie betreffender Daten haben. Die<br />
verschiedenen Realisierungsstufen der Gesundheitskarte scheinen mit ihrer<br />
abgestuften Transparenz diesen Bedürfnislagen Rechnung zu tragen. Ist<br />
einem in besonderer Weise am Schutz der eigenen Privacy gelegen, könnte<br />
man etwa auf der neuen Gesundheitskarte im wesentlichen - wie oben<br />
beschrieben - nur die schon jetzt auf der Versichertenkarte gespeicherten<br />
Daten codieren lassen und daneben gegebenenfalls eine ‚private’ Krankenakte<br />
führen, die alle weiteren Informationen enthält, und zu der man jeweils nur<br />
sehr selektiv Zugang gewährt. 81 Oder aber, wenn man mit dem ganzen<br />
Themenkomplex nicht weiter behelligt werden möchte, nutzt man die<br />
Gesundheitskarte vollständig und lässt darauf alle relevanten Daten speichern.<br />
Denn eins ist mit Sicherheit der Fall: Die Verantwortung für die eigenen Daten<br />
selbst zu übernehmen und von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu<br />
machen, „klingt zwar nett, ist in der Praxis aber häufig mühsam und<br />
unerquicklich.“(Übersetzung mk) 82<br />
Ein Blick über die Landesgrenzen<br />
Ich will kurz einen Blick über die Landesgrenzen werfen, da in Zeiten<br />
des europäischen Zusammenwachsens und der Globalisierung kein Land mehr<br />
langfristig isoliert agieren kann, und anhand zweier Beispiele das Spektrum<br />
der Haltungen gegenüber elektronischer Datenvernetzung skizzieren.<br />
81 Um die datenschutzrechtlichen Probleme zu umgehen und dem Selbstbestimmungsrecht der<br />
Patientinnen stärker Rechnung zu tragen, wird in den letzten Jahren in Deutschland von privater Seite<br />
ein eigener Weg verfolgt. Eine Reihe von Firmen bieten für einen Jahresbeitrag von plus/ minus<br />
dreißig Euro virtuelle Patientenakten für die Hand von Patientinnen an. Die Patientinnen werden<br />
alleinige Inhaber der Daten genannt. Sie können ihren Ärztinnen und sonstigen Therapeutinnen<br />
Zugang zu ihren Akten gewähren. Der Datenschutz ist beispielsweise mittels eines Benutzernamens<br />
und Passwortes ähnlich wie etwa beim Bibliothekszugang zu gewährleisten. Auch weitergehender<br />
Schutz über eine Verschlüsselung der Daten oder die Verwendung von Chipkarten für die digitale<br />
Signatur wäre denkbar. Im letzten Fall könnte eine Ärztin die Akte nur einsehen, wenn ihr die<br />
entsprechende Chipkarte zur Verfügung gestellt wird. Auch kann die Patientin z.B. beim Arztwechsel<br />
durch eine Veränderung des Passwortes in der neuen Praxis der zuvor behandelnden Ärztin die<br />
Verfügungsgewalt wieder entziehen. Denkbar, und zum Teil bereits umgesetzt, wäre es auch, die<br />
selbstverwaltete Krankenakte als Serviceleistung durch die Krankenversicherungen bereitzustellen. Um<br />
das Angebot gerade auch für ältere Menschen nutzbar zu machen, die häufig keinen Zugang zum<br />
Internet haben und wünschen, könnte erwogen werden, die Hausärztinnen als Datentreuhänder<br />
einzusetzen, die stellvertretend für die Patientinnen die Akte verwalten. Vgl.<br />
https://www.lifesensor.com/de/de/de-hn/krankenkassen.html [abgerufen am 02.01.08]<br />
82 Tsjalling Swierstra. 2004. S. 49