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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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möglicherweise nicht miteinander vereinbar. In Zukunft, vermutet Damm, wird das<br />

Recht auf Nichtwissen zunehmend zurückgedrängt werden und zwar aus folgenden<br />

Gründen: Aus Sicht der Technikentwicklung handele es sich um einen defensiv<br />

antizyklischen Irrläufer, der nur ein schwaches Instrument zur Abwehr sozialer<br />

Zwänge, die aus der Technik resultieren, darstelle.<br />

Zudem gelte, „Je abhängiger die Betroffenen... desto mehr verblasst die<br />

Einwilligung zur Fiktion.“ 95 Auch führe die Gefahr der Haftbarmachung im Falle eines<br />

Aufklärungspflichtversäumnisses dazu, dass ein Arzt eher dem Recht auf Wissen<br />

Rechnung trage, als dem Recht auf Nichtwissen. 96<br />

Insgesamt sei eine „tendenziell offenbar stärker werdende Inpflichtnahme<br />

genetischer Risikoträger über „Verantwortungs“ - und „Solidaritäts - pflichten“ zu<br />

beobachten. Dabei ziele der erste Gesichtspunkt etwa auf Verantwortung gegenüber<br />

Verwandten, der zweite Gesichtspunkt beispielsweise auf Solidarität im Rahmen von<br />

Arbeitsverhältnissen und namentlich Versicherungsgemeinschaften. Insgesamt<br />

beobachtet Damm eine „bemerkenswerte neue, gewissermaßen seitenverkehrte<br />

Verantwortungsethik“ 97 , die genetische Belastete in die Pflicht nehme, Genanalysen<br />

vornehmen zu lassen und deren Ergebnisse auch zu offenbaren.<br />

Hinsichtlich genetischer Untersuchungen an Kindern gebe es bislang keine<br />

vollständige Sicherheit in der Frage, wann diese indiziert seien. Grundsätzlich gehe<br />

man davon aus, dass Minderjährige nicht auf Krankheiten getestet werden sollen,<br />

„die so gut wie sicher erst im Erwachsenenalter ausbrechen, zumal dann, wenn keine<br />

sehr wirksamen Behandlungsmöglichkeiten existieren (z.B. Chorea Huntington oder<br />

Morbus Alzheimer).“ 98 Nur in Bezug auf behandel- oder verhinderbare Krankheiten,<br />

wie z.B. Phenylketonurie, Fettstoffwechselstörungen oder kindliche<br />

Krebserkrankungen, bei denen mittels Diät, Medikamenten oder wiederholten<br />

Vorsorgeuntersuchungen medizinische Einflussnahme möglich ist, gelte ein Gentest<br />

bei Kindern als legitim, so die allgemeine Auffassung. Da es aber bislang keinen<br />

verbindlichen Indikationskatalog gebe, existiere ein großer Ermessenspielraum.<br />

95<br />

Reinhard Damm. 1999. S. 447<br />

96<br />

Geltungsbedürfnis und Stolz auf die eigene Kenntnis mögen als weitere Gründe hinzugefügt<br />

werden, die eine Ärztin veranlassen können, ihrer Patientin etwas mitzuteilen, was diese gar nicht<br />

wissen will.<br />

97<br />

Reinhard Damm. 1999. S. 448<br />

98<br />

Reinhard Damm. 1999. S. 442<br />

76

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