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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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isher und neben dem Grundsatz des informed consent so etwas wie einen<br />

knowingly and deliberately uninformed consent einzuführen.<br />

Swierstra empfiehlt, das Abwehrparadigma durch ein Bürgerschaftsparadigma<br />

zu ersetzen. Genetische Information sollten als Gemeinschaftseigentum betrachtet<br />

werden, kämen doch die aus der Forschung an Körpermaterial gewonnenen<br />

Erkenntnisse potentiell Allen zugute. Mit David und Richard Winickof plädiert<br />

Swierstra dafür, Biodatenbaken die juristische Gestalt einer Stiftung zu geben,<br />

innerhalb derer die Donoren auch über die grundsätzliche Richtung der Forschung,<br />

für die auf ihre Daten zurückgegriffen wird, mitbestimmen können.<br />

Swierstras Ansatz lässt sich möglicherweise als Ausdruck einer Art<br />

Reifungsprozesses im Umgang mit Technologie im allgemeinen und genetischer<br />

Forschung im besonderen verstehen. Er ermutigt zu einem nüchternen Umgang mit<br />

den sich aus der Technologie ergebenden Herausforderungen, der sich stärker an<br />

Rationalität und Effizienz orientiert und weniger durch angstdominierte Emotionen<br />

gesteuert wird. Für die Selbstwahrnehmung des modernen Menschen ist das Bild des<br />

mündigen Bürgers, der seine Lebenswelt bewusst, kreativ und im Interesse des<br />

Gemeinwesens gestaltet, sicherlich geeigneter als das des gejagten Opfers, das<br />

vollauf damit beschäftigt ist Schutzräume aufzutun, um sich je individuell vor den<br />

feindlichen Übergriffen einer seinen Wesenskern bedrohenden Übermacht in<br />

Sicherheit zu bringen. Insofern ist Swierstras Anliegen zuzustimmen.<br />

Allerdings möchte ich dafür plädieren, das Moment der Abwehr nicht in einer<br />

überzogenen Gegenbewegung völlig zu eliminieren, sondern es als integralen<br />

Bestandteil des Bürgerschaftsparadigmas zu beachten und zu betonen. Bürger wird<br />

der Mensch durch die Zuerkennung von Rechten und Pflichten in einer von ihm selbst<br />

gemeinsam mit anderen etablierten staatlichen, oder im Mittelalter städtischen,<br />

Organisationsform, die seine Belange vertritt, ihn vor despotischen Übergriffen<br />

schützt und ihm bestimmte Rechte und Pflichten zuerkennt bzw. auferlegt. Neben<br />

der selbstbestimmten Formgebung ist der Aspekt der Abwehr von Bedrohung und<br />

Gefahr ein nicht unwesentlicher Aspekt des Bürger – Begriffs und der darauf<br />

basierenden Bürgerrechte.<br />

Das macht aus meiner Sicht das Bürgerschaftsparadigma einmal mehr<br />

geeignet als perspektivische Folie für eine adäquate Einstellung gegenüber<br />

technologischen Innovationen. Bezüglich der genetischen Forschung hat sich zwar in<br />

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