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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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eingesetzt werden und z.B. die Entwicklung vollständiger Bewegungsprofile Einzelner<br />

erlauben. Auch die Videoüberwachung öffentlicher Plätze wie sie an vielerlei Orten<br />

besonders in England aber auch in zahlreichen anderen Staaten installiert ist, trägt<br />

zu dem Prozess der Informationsverdichtung bei. Ebenso wie viele, vornehmlich zur<br />

Unterhaltung aufgestellte Webcams, beispielsweise an beliebten Ausflugszielen. Die<br />

sich dort aufhaltenden Personen sind vielfach ohne ihr Wissen von jedem beliebigen<br />

Ort der Welt aus zu beobachten.<br />

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bietet die Fülle der über Personen<br />

gesammelten Daten zahlreiche Gefahrenquellen. In dem Moment, wo verschiedene<br />

Datensammlungen, die jede für sich genommen unproblematisch erscheinen,<br />

miteinander vernetzt werden, kann ein Individuum - angefangen von seiner<br />

gesundheitlichen Situation, über sein Finanzgebaren, Details seiner<br />

Lebensversicherung, seinen Aufenthaltsorten, bis hin zu den Details seines<br />

Minenspiels per Mausklick abgebildet werden. Mit einem Tastenklick würden<br />

Individuen in ihren verschiedenen Lebensbezügen transparent und gegebenenfalls<br />

auf Dauer zur elektronischen Unpersonen erklärt werden können, die nie wieder die<br />

Chance bekommen, beispielsweise eine Wohnung zu mieten, einen Kredit<br />

aufzunehmen oder sich zu versichern.<br />

Eine allgemeine Personenkennzahl, die als persönliche Kennung für ein<br />

Individuum fungiert, wurde seitens des Datenschutzes bislang immer abgelehnt.<br />

Aber auch sie wird vermutlich mittelfristig eingeführt werden, weil erst mit einer<br />

solchen eindeutigen Identifizierung ein reibungsloser Datenfluss ermöglicht wird, der<br />

aus Gründen der Bequemlichkeit und Kostenersparnis wünschenswert erscheint.<br />

Insgesamt haben wir es mit einer Fülle einander in ihrer Wirkung<br />

verstärkender Entwicklungen zu tun; der Proteinchip fügt diesem Gesamtphänomen<br />

einen weiteren Aspekt hinzu. Da der Prozess von vielen Seiten durchaus mit<br />

Besorgnis verfolgt wird, sind schon vor Jahrzehnten juristische Maßnahmen auf den<br />

Weg gebracht worden, die das Individuum vor informationellen Übergriffen schützen<br />

sollen. So hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 15.<br />

Dezember 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des<br />

Grundgesetzes verabschiedet. Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu<br />

schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch<br />

Andere in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Konkret verbietet es die<br />

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