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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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Informationen, die das uns heute bekannte Maß bei weitem überschreitet, überhaupt<br />

erst geschaffen werden.<br />

Teil II. Die Problematik der Bezugnahme auf Menschenrechte und<br />

Menschenwürde im bioethischen Diskurs<br />

Insgesamt erweisen sich die traditionellen Bezugsgrößen des bioethischen<br />

Diskurses zunehmend als wenig brauchbar. Mehr und mehr scheint es, als stünden<br />

die angesprochenen Rechte stolzen und trotzigen Zitadellen gleich über die<br />

Landschaft verteilt. Markante Orientierungspunkte, denen gleichwohl eine gewisse<br />

integrierte Verbundenheit mit dem „wirklichen“ Leben, das sich zwischen ihnen ‚in<br />

den Niederungen’ abspielt, fehlt. Im Philosophischen Wörterbuch von Alois Haider<br />

heißt es deshalb, ihnen komme innerhalb moderner Gesellschaften „weithin nur<br />

deklaratorische, keine positiv rechtsbegründende Bedeutung“ 108 zu. Ihre praktische<br />

Tragweite liegt denn auch vornehmlich in der negativen Form des Verbots, während<br />

sie in ihrer konkreten positiven Bedeutung unbestimmt bleiben. 109 Sie schweben so<br />

sehr über den Dingen, dass sie für die Begründung der gegensätzlichsten Positionen<br />

bemüht werden können; so wird beispielsweise der Schutz der Menschenwürde als<br />

Argument sowohl zur vehementen Ablehnung 110 wie zur entschiedenen Befürwortung<br />

genetischer Manipulationen mit dem Ziel der Verbesserung des menschlichen<br />

Erbguts 111 herangezogen.<br />

Man kann sich fragen, warum das so ist. Denn ursprünglich war es<br />

offensichtlich anders. Ursprünglich verfügten die Menschenrechte über einen hohen<br />

Erklärungswert. Es lassen sich meines Erachtens drei Hauptgründe für diesen<br />

Bedeutungsverlust identifizieren.<br />

108 Alois Haider. 2000. S. 206<br />

109 Vgl. Ludger Honnefelder. 1996. S. 255<br />

110 Beispielsweise durch Leon Kass, siehe unten<br />

111 Beispielsweise durch Friedhelm Hufen, Staatsrechtler an der Johannes – Gutenberg Universität in<br />

Mainz, der argumentiert, es gäbe auf der Basis der Menschenwürde nachgerade eine Verpflichtung,<br />

den Menschen potentiell in seiner biologischen Vorfindlichkeit verändern. F.H. 2004<br />

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