WAS TUT GUT? - Universiteit Twente
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Informationen, die das uns heute bekannte Maß bei weitem überschreitet, überhaupt<br />
erst geschaffen werden.<br />
Teil II. Die Problematik der Bezugnahme auf Menschenrechte und<br />
Menschenwürde im bioethischen Diskurs<br />
Insgesamt erweisen sich die traditionellen Bezugsgrößen des bioethischen<br />
Diskurses zunehmend als wenig brauchbar. Mehr und mehr scheint es, als stünden<br />
die angesprochenen Rechte stolzen und trotzigen Zitadellen gleich über die<br />
Landschaft verteilt. Markante Orientierungspunkte, denen gleichwohl eine gewisse<br />
integrierte Verbundenheit mit dem „wirklichen“ Leben, das sich zwischen ihnen ‚in<br />
den Niederungen’ abspielt, fehlt. Im Philosophischen Wörterbuch von Alois Haider<br />
heißt es deshalb, ihnen komme innerhalb moderner Gesellschaften „weithin nur<br />
deklaratorische, keine positiv rechtsbegründende Bedeutung“ 108 zu. Ihre praktische<br />
Tragweite liegt denn auch vornehmlich in der negativen Form des Verbots, während<br />
sie in ihrer konkreten positiven Bedeutung unbestimmt bleiben. 109 Sie schweben so<br />
sehr über den Dingen, dass sie für die Begründung der gegensätzlichsten Positionen<br />
bemüht werden können; so wird beispielsweise der Schutz der Menschenwürde als<br />
Argument sowohl zur vehementen Ablehnung 110 wie zur entschiedenen Befürwortung<br />
genetischer Manipulationen mit dem Ziel der Verbesserung des menschlichen<br />
Erbguts 111 herangezogen.<br />
Man kann sich fragen, warum das so ist. Denn ursprünglich war es<br />
offensichtlich anders. Ursprünglich verfügten die Menschenrechte über einen hohen<br />
Erklärungswert. Es lassen sich meines Erachtens drei Hauptgründe für diesen<br />
Bedeutungsverlust identifizieren.<br />
108 Alois Haider. 2000. S. 206<br />
109 Vgl. Ludger Honnefelder. 1996. S. 255<br />
110 Beispielsweise durch Leon Kass, siehe unten<br />
111 Beispielsweise durch Friedhelm Hufen, Staatsrechtler an der Johannes – Gutenberg Universität in<br />
Mainz, der argumentiert, es gäbe auf der Basis der Menschenwürde nachgerade eine Verpflichtung,<br />
den Menschen potentiell in seiner biologischen Vorfindlichkeit verändern. F.H. 2004<br />
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