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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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68<br />

stürzt den Mann in eine existentielle Krise, nicht so sehr, weil er keine Kinder<br />

mit seiner derzeitigen Partnerin haben wird, sondern vor allem, weil jetzt die<br />

Frage im Raum steht, wer der leibliche Vater seines Sohnes ist. Die gesamte<br />

Beziehung zu seiner verstorbenen Frau gerät im Nachhinein ins Wanken.<br />

Nichts erscheint mehr, wie es war. In einem bewegenden und sehr<br />

schmerzlichen Prozess wird schließlich die Wahrheit ans Licht gebracht und die<br />

Protagonisten finden ein neues Gleichgewicht auf einer, wenn man so will,<br />

wahrhaftigeren Grundlage.<br />

Beauchamp und Childress befassen sich in ihrem grundlegenden Werk über<br />

die Prinzipien biomedizinischer Ethik mit einem ähnlich gelagerten Fall. Sie zitieren in<br />

dem Zusammenhang eine kulturübergreifende Studie, bei der Genetiker aus<br />

neunzehn Ländern befragt wurden, wie sie sich verhalten würden, wenn ihre<br />

Untersuchungen ergeben, dass ein Ratsuchender wider Erwarten nicht der<br />

biologische Vater seines Kindes ist. Zur Diskussion gestellt wurde ein Fall, in dem ein<br />

verheiratetes Paar nach der Geburt eines Kindes mit einem genetischen Problem im<br />

Hinblick auf eine erneute Schwangerschaft eine genetische Beratung in Anspruch<br />

nimmt, bei der sich herausstellt, dass der Ehemann nicht der Kindsvater ist. 96% der<br />

Studienteilnehmer sprachen sich dafür aus, diese Tatsache dem Mann nicht<br />

mitzuteilen. Als ethische Grundlage für diese Vorgehensweise wurden der Schutz der<br />

Familie, das Recht der Mutter auf Privacy und Respekt für das Recht der Mutter,<br />

selbst zu entscheiden, angegeben. 88<br />

In dem von van Loon dargestellten Fall gibt es für den beratenden Arzt<br />

vermutlich keine andere Alternative als die nüchterne Veröffentlichung seines<br />

Untersuchungsergebnisses. Man kann sich fragen, ob er gehalten wäre, die Rechte<br />

der Mutter auf informationelle Selbstbestimmung auch posthum zu schützen. Seine<br />

Verpflichtung gegenüber dem ratsuchenden Paar hätte demgegenüber aber<br />

sicherlich Vorrang und würde zudem von mindestens zwei weiteren Argumenten<br />

unterstützt, die Beauchamp und Childress im Kontext eines anderen Beispielfalles<br />

anbringen: 1. Die Unfruchtbarkeit der Patienten erfordert eine Erklärung und 2. die<br />

Arzt/Patienten – Beziehung verlangt grundsätzlich die Offenlegung von für den<br />

88 Beauchamp/Childress. 2001, S. 292

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