29.11.2012 Aufrufe

WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tuberkulose geprüft werden soll, Gefangenen nicht ohne ihre Zustimmung<br />

verabreicht werden dürfe. 101<br />

Basierend auf diesen Grundsatzurteilen hat sich vor allem in der zweiten Hälfte<br />

des zurückliegenden Jahrhunderts ein Konsens in der Ärzteschaft über die den<br />

Patienten zuzubilligende Autonomie entwickelt, dessen juristischer Ausdruck in<br />

Deutschland unter anderem in den Grundsatzurteilen aus den Jahren 1978 über die<br />

Arztpflicht zur Dokumentation und 1982 über das Patientenrecht auf Einsicht in die<br />

Krankenunterlagen zu finden ist. 102 Damit einhergegangen ist eine<br />

Akzentverschiebung von einer früher eher paternalistisch gefärbten Haltung der<br />

Ärztin hin zu einem stärker partnerschaftlich geprägten Verhältnis zwischen Ärztin<br />

und Patientin. Parallel dazu lässt sich eine Verlagerung ärztlicher Ausrichtung von<br />

einer vorrangigen Orientierung am Wohl des Kranken ‚salus aegroti suprema lex’ hin<br />

zu einer stärkeren Orientierung am Willen des Kranken ‚voluntas aegroti suprema lex’<br />

beobachten.<br />

Im Verlauf dieses Prozesses ist das Konzept des informed consent entwickelt<br />

worden, das mittlerweile allgemein Anerkennung findet. Es beinhaltet die<br />

Vorstellung, dass die Patientin, wenn irgend möglich, zunächst von der Ärztin<br />

eingehend über Diagnoseverfahren, Therapieplan und Begleiterscheinung<br />

verschiedener Behandlungsmöglichkeiten, auch eventuell gegebener Risiken<br />

informiert wird. Erst wenn nach einer solch ‚hinreichenden Aufklärung’ die Patientin<br />

ihre ‚informierte Einwilligung’ zu dem anvisierten Vorgehen gibt, ist die Ärztin<br />

autorisiert, mit der Patientin in der vereinbarten Weise zu verfahren.<br />

Die Autoren Beauchamp und Childress arbeiten in ihrem Standardwerk drei<br />

Komponenten mit insgesamt sieben Elementen heraus, die für das Konzept<br />

konstitutiv sind: Als allgemeine Voraussetzungen müssen Kompetenz (1) (im Sinne<br />

der Fähigkeit eine Aufgabe zu erfüllen) und Freiwilligkeit (2) gegeben sein. Als<br />

Informationskomponenten sind die ärztliche Mitteilung der Diagnose (3), die daran<br />

geknüpfte Empfehlung (4)und das Verstehen seitens der Patientin (5) unerlässlich.<br />

Als Zustimmungskomponenten schließlich sind drittens die Entscheidung (6) und die<br />

Autorisierung (7) zu nennen. Obwohl der Grundgedanke des informed consent<br />

weitreichende Zustimmung findet, dauert die Diskussion über seine Realisierbarkeit<br />

101 Tsjalling Swierstra, 2004. S. 38<br />

102 Vgl. Reinhard Damm. 2002. S. 377<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!