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WAS TUT GUT? - Universiteit Twente

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Teil I. Informationelle Persönlichkeitsrechte und Autonomie<br />

1. Informationelle Persönlichkeitsrechte<br />

Ich beginne mit der Erläuterung der Informationellen Persönlichkeitsrechte, da<br />

– wie wir sahen - im Hinblick auf den Proteinchip vor allem der Umgang mit<br />

Informationen von Interesse ist. Das Grundrecht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung wird als besondere Ausprägung des allgemeinen<br />

Persönlichkeitsrechts angesehen. Wie dieses wird es verfassungsrechtlich aus Art. 2<br />

Abs. 1 des Grundgesetzes, in dem es um die sogenannte allgemeine<br />

Handlungsfreiheit geht, in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, in dem<br />

die Menschenwürde – Garantie formuliert ist, hergeleitet. 92<br />

Im Persönlichkeitsrecht ging es schon immer in besonderer Weise auch um die<br />

Reaktion auf neue Problem- und Gefährdungslagen der wissenschaftlich –<br />

technischen Entwicklung. „Dabei haben die betroffenen Rechts – und Schutzgüter<br />

einen bemerkenswert fundamentalen, aber auch etwas undeutlich diffusen Klang: Es<br />

geht um den Schutz von Personalität und Identität, Selbstbestimmung und<br />

Autonomie, um Privatheit (privacy) – und dies teilweise flankiert durch das<br />

verfassungsnormative Basiselement der Menschenwürde“. 93 Wie weiter oben bereits<br />

erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 15.<br />

Dezember 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des<br />

Grundgesetzes verabschiedet. 94<br />

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung setzt sich, wie Reinhard<br />

Damm, Professor für Zivil-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht an der Universität<br />

Bremen, schreibt, zusammen aus den Komponenten Recht auf Wissen einerseits<br />

und Recht auf Nichtwissen andrerseits. Dies beinhalte eine gewisse Ambivalenz der<br />

Rechtspositionen, die potentiell konfliktträchtig sei: Optionsrechte, bezüglich der<br />

Inanspruchnahme von Techniken und Informationen, und Schutzrechte, bezogen auf<br />

den Schutz vor möglichen negativen Technikfolgen, träfen in dem einen Recht auf<br />

informationelle Selbstbestimmung aufeinander, seien aber im konkreten Fall<br />

92<br />

In: http://www.drehscheibe.org/ol-presserecht/olp-stichworte.html [abgerufen<br />

26.Januar 2004]<br />

93<br />

Reinhard Damm. 1999. S. 437<br />

94<br />

Vgl. S. 59 f.<br />

75

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