Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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114 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in <strong>Kultur</strong>berufen<br />
——<br />
Berufsgruppe 60 Ingenieure<br />
——<br />
Berufsordnung 603: Architekten, Bauingenieure, Stadt- und Regionalplaner,<br />
Denkmalpfleger, Statiker<br />
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Berufsgruppe 82 Publizisten, Dolmetscher, Bibliothekare<br />
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Berufsordnung 823: Bibliothekare, Archivare, Museumsfachleute, Dokumentare, Büchereiund<br />
Archivhelfer, Assistenten an Bibliotheken<br />
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Berufsgruppe 83 Künstler und zugeordnete Berufe<br />
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Berufsordnung 831: Musiker, dazu zählen auch Komponisten, Dirigenten, Chorleiter,<br />
Instrumental- und Orchestermusiker<br />
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Berufsordnung 832: Darstellende Künstler, dazu zählen auch Bühnenleiter, Regisseure,<br />
Sänger, Tänzer, Schauspieler, künstlerische Bühnenhilfsberufe<br />
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Berufsordnung 833: Bildende Künstler, Grafiker, dazu gehören auch: Bildhauer, Kunstmaler,<br />
Designer, Layouter, Fotogravurzeichner, Textilmustergestalter, Restauratoren (Bilder)<br />
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Berufsordnung 835: künstlerische und zugeordnete Berufe der Bühnen-, Bild- und<br />
Tontechnik, dazu gehören auch: Bühnen-, Filmausstatter, technische Bühnenleiter, Ton-/<br />
Bildingenieure/-techniker, Beleuchter, Cutter, Filmvorführer<br />
Die Berufsgruppe 88 der geistes- und naturwissenschaftlichen Berufe mit der Berufsordnung 882<br />
der geisteswissenschaftlichen Berufe 116 soll außen vor bleiben, auch wenn unbestritten viele Geisteswissenschaftler<br />
eine Tätigkeit im <strong>Kultur</strong>bereich anstreben – am Beispiel Museum wurde in Kapitel<br />
3 gezeigt, dass Geisteswissenschaftler hier auch Arbeit finden können. An anderer Stelle wurde<br />
in dieser Bestandsaufnahme bereits diskutiert, dass die generelle Betrachtung der Einmündung<br />
von Geisteswissenschaftlern in den Beruf für die hier vorliegende Fragestellung des <strong>Arbeitsmarkt</strong>es<br />
<strong>Kultur</strong> ausufern würde.<br />
Mit Hilfe der vom Institut für <strong>Arbeitsmarkt</strong>- und Berufsforschung bereitgestellten Daten kann ein<br />
Zeitraum von zehn Jahren betrachtet werden, der erste Schlüsse auf die Entwicklung der verschiedenen<br />
Berufsfelder erlaubt – auch wenn recht viele verschiedene Berufe in einer Berufsordnung zusammengefasst<br />
werden.<br />
4.1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Architekten, Bauingenieuren,<br />
Stadtplanern und Denkmalpflegern<br />
In der Berufsordnung 603 werden Architekten, Bauingenieure, Stadt- und Regionalplaner, Denkmalpfleger<br />
und Statiker zusammengefasst. Die im Folgenden dargestellten Entwicklungen beziehen sich<br />
auf die gesamte Berufsordnung. Tiefergehende Informationen beispielsweise zu den Architekten stellt<br />
das Informationssystem »Berufe im Spiegel der Statistik des Instituts für <strong>Arbeitsmarkt</strong>- und Berufsforschung<br />
der Bundesagentur für Arbeit 117 « nicht zur Verfügung. Die bereitgestellten Daten ermöglichen<br />
aber dennoch einen Eindruck von der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in diesem Feld.<br />
116 Geisteswissenschaftliche Berufe, dazu gehören auch: Germanisten, Romanisten, sonstige Philologen, Philosophen,<br />
Historiker, Archäologen, Musik- und Theaterwissenschaftler.<br />
117 Quelle: http://bisds.infosys.iab.de (zuletzt geprüft: 21.01.2013)