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Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

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062 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in <strong>Kultur</strong>berufen<br />

2.3.3 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong> für Beamte<br />

Wie der im Anhang II befindlichen »Zusammenstellung der Berufe im <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong> im weiteren<br />

Sinne entlang der Klassifikation der Berufe« zu entnehmen ist, gehören zu den <strong>Kultur</strong>berufen u.a.<br />

auch die bibliothekarischen Berufe. Für diese Berufe findet zum einen eine Ausbildung im Rahmen<br />

des dualen Ausbildungssystems statt. Zum anderen wird für leitende Tätigkeiten an Bibliotheken<br />

eine akademische Ausbildung vorausgesetzt. Aufbauend auf die akademische Erstausbildung findet<br />

die zweite Ausbildungsphase im Rahmen des Vorbereitungsdienstes als Beamte auf Probe statt. Diese<br />

Ausbildung wird sowohl vom Bund als auch von den Ländern angeboten. Nach dieser Ausbildung<br />

kann eine Übernahme in den Staatsdienst auf Lebenszeit erfolgen.<br />

Neben den Bibliothekaren und Archivaren spielt der Status als Beamter noch in anderen <strong>Kultur</strong>einrichtungen<br />

wie z.B. Museen eine Rolle. Für Beamte im <strong>Arbeitsmarkt</strong> gelten wie für andere Beamte<br />

auch die Besonderheiten der beamtenrechtlichen Regelungen. Zu diesen gehören u.a. die Begründung<br />

eines Dienstverhältnisses statt eines Arbeitsvertrags nach der Ernennung als Beamter, die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit als Voraussetzung 46 sowie die frühe Festlegung auf eine Laufbahn 47 .<br />

2.4 Studium für den <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />

Die Tätigkeit im <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong> ist, wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, anspruchsvoll und<br />

setzt eine entsprechende Ausbildung voraus. Immerhin 128 Berufsgattungen sind den hochkomplexen<br />

Tätigkeiten zuzuordnen, bei denen i.d.R. eine akademische Ausbildung vorausgesetzt wird.<br />

Die Studiengänge in Deutschland wurden im Zuge des sogenannten Bologna-Prozesses einer umfassenden<br />

Revision unterzogen. Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung von international anerkannten<br />

Hochschulabschlüssen, die Verbesserung der Qualität von Studiengängen sowie die Verbesserung<br />

der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen. Der Bologna-Prozess dauert nunmehr über<br />

ein Jahrzehnt an. Insgesamt sind 47 Staaten 48 und die Europäische Kommission am Bologna-Prozess<br />

beteiligt. Begonnen hat der Prozess mit der sogenannten Sorbonne-Erklärung aus dem Jahr 1998,<br />

in der die Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien verabredeten,<br />

eine verbesserte Kompabilität der Hochschulabschlüsse herzustellen. Diese stand im Kontext einer<br />

vermehrten Mobilität der Studierenden. Im Jahr 1999 fand die namensgebende Bologna-Konferenz<br />

statt. Hier waren bereits Vertreter aus 30 Staaten anwesend und es wurde vereinbart, bis zum Jahr<br />

2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Die Erreichung der gesetzten<br />

Ziele wurde in Nachfolgekonferenzen in Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005), London (2007)<br />

und Leuven (2009) überprüft. Im Jahr 2010 fand eine sogenannte Jubiläumskonferenz in Budapest<br />

und Wien statt.<br />

46 Hier gibt es im akademischen Bereich Ausnahmen.<br />

47 Es wird unterschieden in folgende Laufbahngruppen: Einfacher Dienst Voraussetzung Hauptschulabschluss, mittlerer<br />

Dienst Voraussetzung Realschulabschluss/Fachoberschulreife, gehobener Dienst Voraussetzung Hochschulreife oder<br />

Fachhochschulreife für Ausbildung im nichttechnischen Verwaltungsdienst oder ein abgeschlossenes Bachelorstudium,<br />

höherer Dienst Voraussetzung Hochschulstudium mit Masterabschluss oder gegebenenfalls darüber hinausgehende<br />

Anforderungen.<br />

48 Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien, Bosnien und Herzogowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,<br />

die »ehemalige Republik Jugoslawische Republik Mazedonien«, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland,<br />

der Heilige Stuhl, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />

Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation,<br />

Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechiche Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich und Zypern. Quelle: www.bmbf.de/de/13195.php (zuletzt geprüft: 21.01.2013)

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