28.03.2014 Aufrufe

Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

292 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in <strong>Kultur</strong>berufen<br />

2. der Künstlersozialkasse Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß Versicherte über ihre künstlerische<br />

oder publizistische Tätigkeit oder andere für die Durchführung der Versicherung maßgebliche<br />

Tatsachen Angaben nicht gemacht haben, oder<br />

3. Versicherte in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine Meldung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 oder Abs.<br />

3 des Künstlersozialversicherungsgesetzes nicht abgegeben haben.<br />

Im übrigen erfolgen Prüfungen von Versicherten im Einzelfall nach dem Ermessen der Künstlersozialkasse.<br />

(3) Der Abstand zwischen zwei Prüfungen soll mindestens vier Jahre betragen. Dieser Zeitraum kann unterschritten<br />

werden, wenn besondere Gründe bei den zu Prüfenden eine vorzeitige Prüfung gerechtfertigt<br />

erscheinen lassen.« (KSVGBeitrÜV)<br />

Zur Prüfung müssen die Versicherten ihre Einkommenssteuerbescheide für die zu prüfenden Jahre<br />

vorlegen. Gegebenenfalls kann die Künstlersozialkasse weitere Unterlagen im Rahmen der Prüfung<br />

anfordern.<br />

Seit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahr 2007 wird zusätzlich regelmäßig<br />

eine Stichprobe aus dem Kreis der Versicherten gezogen. Bei Künstlern, die in diese Stichprobe<br />

einbezogen werden, wird das gemeldete mit dem tatsächlichen Einkommen verglichen. Die Prüfungen<br />

der Künstlersozialkasse ergeben, dass in der Regel die Angaben korrekt sind.<br />

Wenn es um statistische Angaben zur wirtschaftlichen Situation von Künstlern geht, wird teilweise<br />

kritisch angemerkt, dass es sich bei den Angaben zum Einkommen aus der Künstlersozialkasse um<br />

Vorausschätzungen handelt. Implizit wird damit gesagt, dass diese Angaben nicht die gleiche Validität<br />

haben wie die Angaben aus der Umsatzsteuerstatistik. Hufnagel hat sich in diesem Band mit der<br />

Validität der Einkommensangaben im Sozio-ökonomischen Panel auseinandergesetzt. Empirische<br />

Untersuchungen, die zu wissenschaftlichen Zwecken die Einkommenssituation erfassen und auf die<br />

Selbstauskunft der Befragten angewiesen sind, sind stets auf die Richtigkeit der Angaben der Befragten<br />

angewiesen, die weder verordnet noch, wenn die Angaben nicht richtig sind, geahndet werden kann.<br />

Bei den im Folgenden zu Rate gezogenen Daten der Künstlersozialkasse erhöht sich die Validität der<br />

Daten dadurch, dass einerseits die erwähnte Beitragsüberwachungsverordnung und die seit 2007<br />

greifende stichprobenartige Untersuchung der Versicherten Instrumente sind, um die Korrektheit<br />

der Angaben zu unterstützen.<br />

5.1 Jahresdurchschnittseinkommen aller Berufsgruppen<br />

In Abbildung 12 ist in Zweijahresschritten die Entwicklung der Einkommen der in Künstlersozialkasse<br />

Versicherten differenziert nach Berufsgruppen gezeigt. Aus der Abbildung geht hervor, dass seit<br />

dem Jahr 2008 die Einkommen gestiegen sind. Über den gesamten hier betrachteten Zeitraum von<br />

18 Jahren hat sich nichts daran geändert, dass die Versicherten der Berufsgruppe Wort die höchsten<br />

und die der Berufsgruppe Musik die niedrigsten Einkommen erreichen. Im Jahr 1994 lag das Jahresdurchschnittseinkommen<br />

in der Berufsgruppe darstellende Kunst über dem der Berufsgruppe bildende<br />

Kunst, seither erzielen durchgängig die Angehörigen der Berufsgruppe bildende Kunst gesamt ein<br />

höheres Jahresdurchschnittseinkommen als die Angehörigen der Berufsgruppe darstellende Kunst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!