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Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />

049<br />

Im »AIM-MIA Portal« 24 werden allein für den Medienbereich 178 Berufsfelder 25 aufgeführt. Unter<br />

diesen Berufsfeldern finden sich eine ganze Reihe, bei denen auf den ersten Blick einleuchtet, dass<br />

sie dem <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong> zuzuordnen sind, wie z.B. Hörspielautoren, Kostümbildner, Redakteure,<br />

Regisseure. Es ist aber auch von solchen zu lesen, die auf den ersten Blick kaum in den <strong>Arbeitsmarkt</strong><br />

<strong>Kultur</strong> gehören. Dazu zählen u.a. Hallenmeister oder Werbekaufmann. Die genannte Auflistung von<br />

178 Berufsfeldern zeigt allein die Vielfältigkeit der beruflichen Tätigkeit im Medienbereich.<br />

Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert den Beruf wie folgt: »dauerhaft angelegte, i.d.R. eine Ausbildung<br />

voraussetzende Betätigung, die Arbeitskraft sowie Arbeitszeit überwiegend in Anspruch nimmt.<br />

Nach Art. 12 GG besteht das Recht, den Beruf frei wählen zu können, allerdings ohne Gewährleistung der<br />

Möglichkeit zum tatsächlichen Tätigwerden. Eine Sondergruppe bilden die freien Berufe (Arzt, Architekt,<br />

Rechtsanwalt usw.). Eine berufliche Tätigkeit kann in einem Angestelltenverhältnis oder als selbstständige<br />

Tätigkeit ausgeübt werden. Angestellt arbeiten kann man in Vollzeit oder in Teilzeit, es ist auch möglich,<br />

neben einem Hauptberuf zusätzliche Nebentätigkeiten auszuüben. Die statistische Einordnung erfolgt<br />

mit Hilfe der Klassifizierung der Berufe.« 26<br />

Berufe sind teils dem dualen Ausbildungssystem zuzuordnen, teils wird die Berufsqualifikation in<br />

Hochschulen oder außerbetrieblichen Ausbildungsstätten erworben. Das duale Ausbildungssystem<br />

ist eine deutsche Besonderheit. Im dualen Ausbildungssystem werden junge Menschen zu Facharbeitern,<br />

Fachangestellten oder im Handwerk zu Gesellen ausgebildet. Das duale System beruht darauf,<br />

dass ein Teil der Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb absolviert wird und begleitend oder<br />

im Blockunterricht eine schulische Ausbildung stattfindet. Die Prüfung zum Abschluss der Ausbildung<br />

wird von den jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern<br />

abgenommen. Je nach Ausbildungsberuf ist die Voraussetzung ein Hauptschulabschluss, mittlerer<br />

Schulabschluss oder das Abitur. Zum 01.08.2011 gab es in Deutschland 345 staatlich anerkannte<br />

Ausbildungsberufe 27 . Grundlage für die Ordnung von Ausbildungsberufen inklusive der Neuordnung<br />

und Modernisierung ist das Berufsbildungsgesetz 28 .<br />

An der Entwicklung einer Ausbildungsordnung für einen Beruf sind Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände,<br />

die Kultusministerkonferenz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie<br />

das Bundesministerium für Bildung und Forschung beteiligt. Das duale Ausbildungssystem wurde<br />

in den letzten Jahren stark modernisiert. Seit 1999 wurden insgesamt 275 Berufe einer Überprüfung<br />

unterzogen, also entweder modernisiert, neu geschaffen oder sie befinden sich in einer Erprobungsverordnung.<br />

Dieser hohe Anteil an revidierten Berufen ist ein Beleg für die Modernität des dualen<br />

Ausbildungssystems.<br />

24 AIM (Ausbildung in Medienberufen) hat seinen Sitz in Köln und wird von der »sk stiftung jugend und medien« getragen.<br />

Ziel von AIM ist es, insbesondere Schüler und Studierende über Ausbildungswege in den Medien zu informieren,<br />

Informationen über Berufsfelder und Zugangswege bereitzuhalten, Anforderungsprofile in der Medienwirtschaft zu<br />

beschreiben und vorhandene Qualifizierungsdefizite zu ermitteln.<br />

25 Quelle: www.aim-mia.de/article.php?sid=288 (zuletzt geprüft: 21.01.2013)<br />

26 Quelle: www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/58393/beruf-v7.html (zuletzt geprüft: 21.01.2013)<br />

27 Die Zusammenstellung der Ausbildungsberufe wird jährlich im Bundesanzeiger-Verlag veröffentlich. Sie kann auch<br />

abgerufen werden unter: www.bibb.de/de/26171.html (zuletzt geprüft: 21.01.2013)<br />

28 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember<br />

2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist.

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