Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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016 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in <strong>Kultur</strong>berufen<br />
1.4 Steuerliche Rahmenbedingungen<br />
Das Steuerrecht ist für alle Wirtschaftsbranchen von großer Bedeutung. Im Kunst- und <strong>Kultur</strong>bereich<br />
fand in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestags (1998-2002) eine besonders engagierte Diskussion<br />
zur Besteuerung von Künstlern statt, die in Deutschland auftreten und im Ausland wohnen.<br />
Der bürokratische Aufwand der bestehenden Regelungen wurde scharf kritisiert und befürchtet, dass<br />
der Auftrittsstandort Deutschland an Attraktivität verliert. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf<br />
Arbeitsplätze bei großen und kleinen <strong>Kultur</strong>veranstaltern. In verschiedenen Stellungnahmen und<br />
Resolutionen 11 hat sich der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat in dieser Frage positioniert. Im Jahr 2001 trat eine<br />
Neuregelung der sogenannten Ausländersteuer in Kraft, durch die viele der bestehenden Probleme<br />
gelöst wurden.<br />
Nach wie vor aktuell ist das Thema Umsatzsteuer im Kunst- und <strong>Kultur</strong>bereich. Hier geht es zum einen<br />
um den ermäßigten Umsatzsteuersatz, der für einige <strong>Kultur</strong>güter gewährt wird und zum anderen<br />
um die Umsatzsteuerbefreiung für <strong>Kultur</strong>einrichtungen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für<br />
<strong>Kultur</strong>güter soll u. a. dazu dienen, dass breite Bevölkerungsschichten Zugang zu Kunst und <strong>Kultur</strong><br />
haben sollen. <strong>Kultur</strong>güter, wie Bücher oder Zeitungen und Zeitschriften, sind mit dem ermäßigten<br />
Mehrwertsteuersatz von 7 % belegt. Bei Kunstverkäufen aus dem Atelier von bildenden Künstlern fallen<br />
ebenfalls 7 % Mehrwertsteuer an. Im Jahr 2013 gilt diese Regelung auch noch für Kunstverkäufe<br />
im Kunsthandel. Ab 2014 soll, nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 12 , ein vereinfachtes<br />
Margenbesteuerungsverfahren eingeführt werden (siehe hierzu u.a. Raue, Unverdorben 2012; Schaub<br />
2012; Friese 2012; Koschyk 2013). Für den Kunsthandel in Deutschland ist es besonders wichtig, im<br />
europäischen Kontext wettbewerbsfähig zu sein. Davon hängen seine wirtschaftliche Existenz und<br />
damit die Arbeitsplätze in diesem Zweig der <strong>Kultur</strong>wirtschaft ab. Ebenso ist für bildende Künstler<br />
ein funktionierender nationaler Kunsthandel von großer Bedeutung.<br />
In seiner letzten steuerpolitischen Stellungnahme zum Konsultationspapier »Überprüfung bestehender<br />
Rechtsvorschriften zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen« vom 05.12.2012 hat der Deutsche<br />
<strong>Kultur</strong>rat unterstrichen, »dass ein kulturfreundliches Steuerrecht u. a. dazu beitragen kann, dass sich<br />
mehr Menschen in <strong>Kultur</strong>organisationen engagieren, dass <strong>Kultur</strong>organisationen unkomplizierter ihren<br />
steuerlichen Pflichten nachkommen können, dass der <strong>Kultur</strong>austausch unbürokratischer abläuft,<br />
dass der Kauf von <strong>Kultur</strong>gütern breiten Bevölkerungsschichten möglich ist, dass die wirtschaftliche<br />
Grundlage von Künstlern gesichert ist, dass die kulturelle Vielfalt befördert wird.« (<strong>Deutscher</strong> <strong>Kultur</strong>rat<br />
05.12.2012, Stellungnahme EU-Konsultation Mehrwertsteuer) In dieser Stellungnahme äußert<br />
der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat auch sein Unverständnis für die Ungleichbehandlung von gedruckt und digital<br />
veröffentlichten Büchern. Für gedruckte Bücher gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, für di-<br />
11 Siehe hierzu: »Den <strong>Kultur</strong>austausch sichern – die Ausländersteuer reformieren!« (13.12.2000), »Besteuerung<br />
ausländischer Künstler angemessen und unbürokratisch gestalten« (14.02.2001), »Bemessungsgrundlage für sogenannte<br />
Ausländersteuer anpassen!« (26.09.2011)<br />
12 Nachdem die EU-Kommission im Jahr 2012 der Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren<br />
angedroht hat, war es erforderlich, eine Neuregelung zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Kunstverkäufen im<br />
Kunsthandel zu finden. Die Belegung von Kunstverkäufen im Kunsthandel mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz<br />
ist europarechtswidrig, da die bildende Kunst im Anhang III der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU aus dem Jahr<br />
2006 nicht aufgenommen wurde. Bis zum Jahr 2012 wurde der europarechtswidrige ermäßigte Mehrwertsteuersatz<br />
für Kunstverkäufe des Kunsthandels von der EU-Kommission geduldet. Nachdem der EU-Kommission ein<br />
Vertragsverletzungsverfahren drohte, entschloss sich die Bundesregierung nach intensiven Diskussionen mit den<br />
Verbänden der betroffenen Branchen und unter Beteiligung des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates im Jahressteuergesetz 2013<br />
zu regeln, dass Kunstverkäufe von Galerien ab dem Jahr 2014 einer vereinfachten Margenbesteuerung unterliegen<br />
sollen. Das Jahressteuergesetz 2013 ist ein Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss. Er hat im Dezember 2013 das<br />
Jahressteuergesetz in der geltenden Fassung zurückgewiesen. Im nachfolgenden Vermittlungsverfahren zwischen<br />
Bundesrat und Bundestag galt es, die streitigen Fragen zu klären. Dieses Vermittlungsverfahren ist Mitte Januar<br />
gescheitert. Bei Redaktionsschluss ist noch unklar, wie die Anforderung der EU-Kommission, den ermäßigten<br />
Umsatzsteuersatz für den Kunsthandel in Deutschland abzuschaffen und die Anforderung, den Kunsthandel im<br />
europäischen Kontext wettbewerbsfähig zu halten, umgesetzt wird.