Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Eine Analyse von KSK-Daten<br />
257<br />
3.2 Ausgleichsvereinigungen<br />
Um den Aufwand für abgabepflichtige Unternehmen zu reduzieren, wurde das Instrument der sogenannten<br />
Ausgleichsvereinigung entwickelt. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 32 KSVG. Dort<br />
steht:<br />
»1. Mit Zustimmung der Künstlersozialkasse können nach § 24 zur Abgabe Verpflichtete eine Ausgleichsvereinigung<br />
bilden, die ihre der Künstlersozialkasse gegenüber obliegenden Pflichten erfüllt, insbesondere<br />
mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen entrichten kann.<br />
Die Künstlersozialkasse kann vertraglich mit einer Ausgleichsvereinigung abweichend von diesem Gesetz<br />
die Ermittlung der Entgelte im Sinne des § 25 unter Zugrundelegung von anderen für ihre Höhe<br />
maßgebenden Berechnungsgrößen und die Berücksichtigung von Verwaltungskosten der Ausgleichsvereinigung<br />
regeln. Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Bundesversicherungsamtes.<br />
2. Die Aufzeichnungspflicht nach § 28 und Prüfungen aufgrund des § 35 entfallen für die Jahre, für die<br />
Pflichten des zur Abgabe Verpflichteten durch die Ausgleichsvereinigung erfüllt werden. Im Übrigen<br />
bleiben die Rechte und Pflichten des zur Abgabe Verpflichteten gegenüber der Künstlersozialkasse<br />
unberührt.<br />
3. Die Künstlersozialkasse hat einer Ausgleichsvereinigung mit Einwilligung des zur Abgabe Verpflichteten<br />
die Angaben zu machen, die die Ausgleichsvereinigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.«<br />
(§32 KSVG)<br />
Die Vorteile einer Ausgleichsvereinigung bestehen für die abgabepflichtigen Unternehmen darin, dass<br />
nicht das einzelne abgabepflichtige Unternehmen Beitragsschuldner ist, sondern die Ausgleichsvereinigung<br />
als Ganzes. Mitglieder einer Ausgleichsvereinigung zahlen den Beitrag an die Ausgleichsvereinigung,<br />
die ihrerseits den Gesamtbeitrag der Ausgleichsvereinigung an die Künstlersozialkasse<br />
abführt. Innerhalb einer Ausgleichsvereinigung ist es möglich, dass die Beitragssumme untereinander<br />
ausgeglichen wird. D.h., branchenspezifische Verteilungen der Künstlersozialabgabe sind möglich.<br />
Unternehmen, die sich einer Ausgleichsvereinigung anschließen, werden nicht geprüft, ob sie<br />
die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß abführen, sondern nur noch die Ausgleichsvereinigung<br />
als solche erhält eine Prüfung durch die Künstlersozialkasse. Voraussetzung für die Gründung einer<br />
Ausgleichsvereinigung ist, dass sich Unternehmen einer Branche zusammenschließen und zunächst<br />
repräsentative Vergleichszahlen zur Künstlersozialabgabe ermitteln. In einer Vereinbarung zwischen<br />
Künstlersozialkasse und Ausgleichsvereinigung werden dann folgende Punkte geregelt:<br />
»a) Umfang der Ausgleichsvereinigung<br />
b) geänderte Bemessungsgrundlage bzw. angenommene Pauschalsätze<br />
c) Berechnung der Künstlersozialabgabe<br />
d) Geltungsdauer der Berechnungsgrundlagen und der Pauschalsätze<br />
e) Prüfung der Ausgleichsvereinigung<br />
f) Beginn und Verfahren zur Beendigung der Ausgleichsvereinigung.« (Informationsschrift 19 der<br />
Künstlersozialkasse)<br />
Die Ausgleichsvereinigungen müssen vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Das Bundesversicherungsamt<br />
prüft dabei, ob in etwa die gleiche Summe von der Ausgleichsvereinigung erbracht<br />
wird, wie es bei Einzelmeldungen in der Branche der Fall wäre und ob die korrekte Meldung<br />
der Bemessungsgrundlage sichergestellt ist.<br />
Bereits seit vielen Jahren bestehen beispielsweise folgende Ausgleichsvereinigungen:<br />
——<br />
Ausgleichsvereinigung Bündnis 90/Die Grünen für die Parteigliederungen von Bündnis 90/Die<br />
Grünen<br />
——<br />
Ausgleichsvereinigung Chemie für Unternehmen, die einem Arbeitgeberverband der chemischen<br />
Industrie oder einem Verband der chemischen Industrie angehören