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Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />

045<br />

en ist es rund ein Drittel. Dieser Anteil hat sich im betrachteten Zeitraum so gut wie nicht verändert.<br />

Teilzeittätigkeit bietet für viele die Chance, Beruf und Familie zu vereinbaren. Da nach wie vor eher<br />

Frauen sich um Haushalt und Kindererziehung kümmern als Männer, streben Frauen vielfach in eine<br />

Teilzeittätigkeit, um beide Bereiche besser miteinander vereinbaren zu können. Dabei darf nicht vernachlässigt<br />

werden, dass es besonders in Westdeutschland und hier in besonderer Weise in großen<br />

Städten einen massiven Nachholbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder gibt. Speziell für Kinder<br />

unter drei Jahren ist Anfang des Jahres 2013 noch nicht abzusehen, wie die gesetzlichen Zusagen an<br />

Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren eingelöst werden können. 16<br />

Auch in der Betreuung von Schulkindern besteht in weiten Teilen noch Handlungsbedarf. Zwar hat sich<br />

die verlässliche Halbtagsgrundschule vielerorts durchgesetzt, nach wie vor besteht aber Handlungsbedarf<br />

am Ausbau von Ganztagsschulen. Letzteres gilt in besonderer Weise für weiterführende Schulen.<br />

Die Schattenseite der Teilzeittätigkeit ist das geringere monatliche Entgelt als bei einer Vollzeittätigkeit.<br />

Dieses führt nach der Logik des gesetzlichen Sozialversicherungssystems zu geringeren<br />

Rentenansprüchen, so dass Frauen auch im Alter Nachteile durch Teilzeitarbeit erfahren können.<br />

1.4 Entwicklung der Einkommen<br />

Die Zunahme der atypischen Beschäftigung findet eine Entsprechung bei den Löhnen und Gehältern.<br />

Laut Asef und Wingert (2011) erhält jeder zweite atypisch Beschäftigte einen Verdienst, der unter der<br />

Niedriglohngrenze 17 liegt. Aber nicht nur atypisch Beschäftigte, auch Erwerbstätige im sogenannten<br />

Normalarbeitsverhältnis sind vom sogenannten Niedriglohn betroffen. Werden alle Arbeitnehmer<br />

betrachtet, sind es laut Asef und Wingert 20 %, also immerhin ein Fünftel, die einen Lohn unterhalb<br />

des Niedriglohns erhalten.<br />

Ebenso verdienen nach wie vor Frauen deutlich weniger als Männer. Werden alle Faktoren wie Leistungsgruppe,<br />

Berufs- und Branchenwahl, geringfügige Beschäftigung, Bildungs- und Berufserfahrung<br />

sowie sonstige Arbeitsplatzfaktoren abgezogen, bleibt noch ein sogenannter Gender Pay Gap von<br />

rund 23 % im Verdienst von Frauen und Männern (Asef, Wingert 2011, 123). Das heißt: Werden die<br />

oben genannten Faktoren mitberechnet, bleibt immer noch dieser Rest an Lohndifferenz zwischen<br />

Frauen und Männern, der ausschließlich auf das Geschlecht zurückzuführen ist. Positiv anzuführen<br />

ist, dass trotz dieses Unterschieds im Jahr 2009 mehr Frauen ihren Lebensunterhalt selbst durch Erwerbsarbeit<br />

gesichert haben als es noch 1999 der Fall war. Die eingangs geschilderte gestiegene Erwerbsquote<br />

von Frauen zeigt sich also auch hier. Brenke und Grabka (2011, 7) weisen darauf hin, dass<br />

die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern insbesondere bei einfacher Arbeit festzustellen<br />

sind, aber ebenso bei Tätigkeiten, die einen Hochschulabschluss verlangen. D.h. auch Frauen,<br />

die eine hohe Qualifikation haben, verdienen deutlich geringer als ihre Kollegen. Generell schlechter<br />

vergütet werden Tätigkeiten, die als »Frauenberufe« gelten. Das trifft auch zu, wenn die beruflichen<br />

Abschlüsse denen von »Männerberufen« entsprechen.<br />

In Tarifverträgen wird für rund die Hälfte der Arbeitnehmer Verdienst und Arbeitsbedingungen geregelt<br />

(Asef, Wingert 2011, 117). Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden<br />

ausgehandelt. Sie gelten eigentlich nur für deren Mitglieder, werden aber oft als Orientierung<br />

für die Festlegung von Verdienst und Arbeitsbedingungen verwendet. Für Gewerkschaften ist es<br />

zumeist schwieriger, Mitarbeiter in kleinen Betrieben zu gewinnen als in größeren. Es ist von daher<br />

16 Ab dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer<br />

Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Der Bund unterstützt diesen Ausbau an Betreuungsmöglichkeiten für unter<br />

Drejährige, zuständig für die Umsetzung sind Länder und Kommunen.<br />

17 Sie beziehen sich dabei auf die bei der OECD und der ILO übliche Definition von Niedriglohn, die bei zwei Dritteln des<br />

Medianverdienstes liegt. In Deutschland lag diese Grenze im Jahr 2006 bei 9,85 Euro brutto je Stunde.

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