Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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118 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in <strong>Kultur</strong>berufen<br />
gemeinsam altern. Ein solches gemeinsames Altern von Belegschaften verhindert, dass Wissen von<br />
den älteren an jüngere Fachkräfte weitergegeben wird und dass andererseits junge Fachkräfte den<br />
sprichwörtlichen »frischen Wind« in Institutionen hineinbringen. Ebenso gilt es zu bedenken, dass<br />
diese Entwicklung in wenigen Jahren einen Fachkräftemangel erwarten lässt.<br />
4.1.3 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Musikern<br />
In der Berufsordnung 831 Musiker sind folgende Berufe zusammengeführt: Komponisten, Dirigenten,<br />
Chorleiter, Instrumentalmusiker und Orchestermusiker. Es versteht sich von selbst, dass die sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung in den verschiedenen Berufen dieser Berufsgruppe eine unterschiedlich<br />
große Bedeutung hat. So ist davon auszugehen, dass Komponisten in der Regel nicht<br />
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bei Orchestermusikern wird dies aber die vorherrschende<br />
Beschäftigungsform sein.<br />
Übersicht 40: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei Musikern 1999 bis 2011<br />
1999 2002 2005 2008 2010 2011 Differenz<br />
Anzahl soz.pfl. Beschäftigter* 20.857 20.444 18.999 18.403 17.271 18.366 -2.491<br />
davon Frauen in % 30,2 31,7 32,7 33,9 34,8 35,5 5,3<br />
Teilzeit < 18 Std. in % 13,5 16,5 13,7 13,1 13,6 13,6 0,1<br />
Teilzeit > 18 Std. in % 10,9 10,6 11,9 13,7 14,3 14,9 4<br />
Eigene Darstellung nach »Berufe im Spiegel der Statistik des Instituts für <strong>Arbeitsmarkt</strong>- und Berufsforschung der Bundesagentur<br />
für Arbeit, Berufsordnung 831«. Quelle: http://bisds.infosys.iab.de (zuletzt geprüft: 21.01.2013), *sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte<br />
Übersicht 40 ist zu entnehmen, dass in dem betrachteten Zeitraum die sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung von Musikern abgenommen hat. Immerhin ein Drittel der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten Musiker sind Frauen – mit steigender Tendenz. Das ist im Vergleich zu den Bibliothekaren<br />
kein sehr großer Anteil, wenn allerdings in Betracht gezogen wird, dass im Fach Musik<br />
vergleichsweise wenige Frauen studieren, ist dies ein Wert, der auffällt. Bemerkenswert ist der hohe<br />
Anteil an Musikern, die weniger als 18 Stunden in Teilzeit tätig sind. Dieser Befund weicht deutlich<br />
von den bisher dargestellten Berufsordnungen ab. Sowohl bei den Architekten als auch den Bibliothekaren<br />
war der Anteil der Teilzeitbeschäftigten, die weniger als 18 Stunden arbeiten, zu vernachlässigen.<br />
Hier sind es konstant etwa 13 %. Es ist anzunehmen, dass es sich um Musiker handelt, die<br />
zusätzlich zu einer freiberuflichen Tätigkeit in Teilzeit sozialversicherungspflichtig arbeiten. Häufiger<br />
kommt eine solche Beschäftigung bei Musikern vor, die zusätzlich in Musikschulen (privaten<br />
oder öffentlichen) arbeiten. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten, die mehr als 18 Stunden arbeiten,<br />
ist seit 1999 kontinuierlich angestiegen. Zusammengenommen arbeitet rund ein Drittel der sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigten Musiker in Teilzeit. Auf dieses Thema soll in Kapitel 4 in diesem<br />
Buch noch einmal zurückgekommen werden.