Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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014 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in <strong>Kultur</strong>berufen<br />
tur- und Medienbereichs. Vielmehr zeichnen sich in diesen Branchen bereits seit mehreren Jahren Entwicklungen<br />
bei den Beschäftigungsverhältnissen ab, die inzwischen auch andere Branchen betreffen.«<br />
(<strong>Deutscher</strong> <strong>Kultur</strong>rat: Stellungnahme Zuschussrente 2011)<br />
1.3 Schutz geistigen Eigentums<br />
Aber auch über das engere Feld der <strong>Arbeitsmarkt</strong>- und Sozialpolitik hinaus hat sich der Deutsche<br />
<strong>Kultur</strong>rat zu Fragen des <strong>Arbeitsmarkt</strong>es <strong>Kultur</strong> positioniert. Pointiert erfolgt dieses im Rahmen der<br />
Debatte um die <strong>Kultur</strong>- und Kreativwirtschaft. Hier unterstreicht der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat den Eigenwert<br />
der Kunst- und <strong>Kultur</strong>güter sowie -dienstleistungen. Dabei wird immer wieder verdeutlicht, dass<br />
angemessene Vergütungen für die in <strong>Kultur</strong>berufen Tätigen sowie der Schutz des geistigen Eigentums<br />
für die Entwicklung der <strong>Kultur</strong>wirtschaft unverzichtbar sind. In der »Stellungnahme des Deutschen<br />
<strong>Kultur</strong>rates zum Grünbuch der EU-Kommission Erschließung des Potenzials der <strong>Kultur</strong>- und<br />
Kreativindustrien« vom 05.07.2010 bedauert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat, dass die EU-Kommission im<br />
genannten Grünbuch der <strong>Kultur</strong>- und Kreativwirtschaft vor allem eine dienende Funktion zuweist,<br />
damit die Informations- und Telekommunikationsbranche florieren kann und in jener Branche neue<br />
Arbeitsplätze entstehen. Eine solche rein dienende Funktion der <strong>Kultur</strong>- und Kreativwirtschaft greift<br />
– nach Auffassung des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates – zu kurz und wird ihrem Potenzial für eine moderne<br />
Wirtschaft nicht gerecht. Ebenso wird die <strong>Arbeitsmarkt</strong>wirkung der <strong>Kultur</strong>- und Kreativwirtschaft<br />
nicht beachtet.<br />
Auf den ersten Blick kaum mit dem <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong> verbunden, auf den zweiten aber in einem<br />
zentralen Zusammenhang stehend, ist die Frage nach dem Schutz geistigen Eigentums. Das geistige<br />
Eigentum ist der zentrale Wert in der <strong>Kultur</strong>- und Kreativwirtschaft. Es wird in <strong>Kultur</strong>gütern, also<br />
Büchern, Filmen, Musik, Bildern, Skulpturen, Spielen usw. materialisiert.<br />
Am Anfang der sogenannten Wertschöpfungskette im <strong>Kultur</strong>bereich stehen die Urheber, die Schöpfer<br />
eines Werkes. Sie erschaffen das Werk. Dabei ist es mit Blick auf den Schutz des geistigen Eigentums<br />
unerheblich, ob es sich um sogenannte Hochkultur oder um Unterhaltungskunst handelt. Entscheidend<br />
ist die eigenschöpferische Leistung. Dass Werke auf dem bisherigen künstlerischen Schaffen<br />
der Menschheitsgeschichte beruhen, versteht sich von selbst. Diese Selbstverständlichkeit lässt aber<br />
nicht den Schluss zu, dass das Kopieren von bestehenden Werken den eigenschöpferischen Akt ersetzen<br />
kann. Vom Urheberrecht gedeckt ist selbstverständlich die freie Nutzung von Zitaten. Ein Plagiat,<br />
ein Remix oder ein Mash-up weisen aber in eine ganz neue Dimension. Der Schutz geistigen Eigentums<br />
hat zwei Dimensionen, das Urheberpersönlichkeitsrecht sowie das Recht der ökonomischen<br />
Verwertung. Das Urheberpersönlichkeitsrecht, also das Recht des Urhebers, über die Veröffentlichung<br />
seines Werkes sowie die Nennung seines Namens zu bestimmen, ist ebenso wesentlich wie das Recht,<br />
gegen entstellende Beeinträchtigungen des Werkes vorzugehen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist<br />
also keineswegs eine Petitesse. Vielmehr wird darin die unmittelbare und unverbrüchliche Verbindung<br />
zwischen Urheber und Werk ausgedrückt.<br />
Die zweite Dimension des Urheberrechts ist das Verwertungsrecht. Das Verwertungsrecht ermöglicht<br />
dem Urheber sowie weiteren Rechteinhabern wie z.B. Verlagen und Tonträgerherstellern, einen<br />
wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwertung des geistigen Eigentums zu ziehen. Ohne das Urheberrecht<br />
ist es nicht möglich, eine Wertschöpfungskette von <strong>Kultur</strong>gütern aufzubauen. Massive<br />
Veränderungen am Schutz des geistigen Eigentums verletzen daher zum einen den Urheber in seinem<br />
Urheberpersönlichkeitsrecht, zum anderen beschneiden sie die Ertragsmöglichkeiten der Urheber,<br />
Leistungsschutzberechtigten sowie der Verwerter künstlerischer Werke. Dieses hätte massive<br />
Folgen für den <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>, der zu einem erheblichen Teil auf der Wertschöpfungskette von<br />
urheberrechtlich geschützten Werken aufbaut. Insofern ist es folgerichtig, dass sich der Deutsche<br />
<strong>Kultur</strong>rat seit mehr als einem Jahrzehnt für den Schutz des geistigen Eigentums stark macht. Es geht<br />
letztlich um die Frage, ob künstlerische Tätigkeit und die Vermittlung bzw. Verwertung künstlerischer