Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />
121<br />
4.1.5 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von bildenden Künstlern<br />
In der Berufsordnung 833 »Bildende Künstler« sind folgende Berufe versammelt: bildende Künstler,<br />
Grafiker, Bildhauer, Kunstmaler, Designer, Layouter, Fotogravurzeichner, Textilmustergestalter und<br />
Restauratoren von Bildern. Hier trifft wie in der Berufsordnung der Musiker nur für einen Teil der<br />
Berufe eine abhängige Beschäftigung überhaupt zu. Ein Teil der Angehörigen dieser Berufsgruppe,<br />
wie beispielsweise Bildhauer, ist traditionell freiberuflich tätig.<br />
Übersicht 42: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei bildenden Künstlern<br />
1999 bis 2011<br />
1999 2002 2005 2008 2010 2011 Differenz<br />
Anzahl soz.pfl. Beschäftigter* 28.707 32.390 31.949 38.426 39.703 41.783 13.076<br />
davon Frauen in % 51,5 51,6 52,7 51,8 51,6 51 -0,5<br />
Teilzeit < 18 Std. in % 1,4 1,7 1,8 2 2,3 2,3 0,9<br />
Teilzeit > 18 Std. in % 7,2 6,5 6,6 7,1 7,8 8,4 1,2<br />
Eigene Darstellung nach »Berufe im Spiegel der Statistik des Instituts für <strong>Arbeitsmarkt</strong>- und Berufsforschung der Bundesagentur<br />
für Arbeit, Berufsordnung 833«. Quelle: http://bisds.infosys.iab.de (zuletzt geprüft: 21.01.2013), *sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte<br />
Obwohl dem so ist, erstaunt hier der in Übersicht 42 dargestellte Befund, dass die sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung deutlich zugenommen hat. Im Jahr 2011 sind 13.076 mehr Personen<br />
in dieser Berufsordnung sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im Jahr 1999. Hier zeigt sich das<br />
genau gegenteilige Bild zu den bisher vorgestellten Entwicklungen in den verschiedenen Berufsordnungen.<br />
Es ist zu vermuten, dass dieser Anstieg auf Designer zurückzuführen ist, da, wie bereits gezeigt,<br />
hier auch die Zahl der Unternehmen deutlich gestiegen ist. Der Frauenanteil unter den sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten liegt bei der Hälfte. Damit liegt er allerdings unter dem Anteil<br />
der weiblichen Studierenden in den Studienfächern für bildende Kunst oder Gestaltung. Wird in Betracht<br />
gezogen, dass erheblich mehr Studentinnen als Studenten die Fächer der bildenden Kunst oder<br />
der Gestaltung studieren, müsste der Anteil eigentlich deutlich größer sein. Dieses legt den Schluss<br />
nahe, dass ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Studentinnen nach Abschluss des Studiums<br />
keinen Eingang in den <strong>Arbeitsmarkt</strong> findet. Hier wäre es Aufgabe der Hochschulen, Maßnahmen zu<br />
ergreifen, dass die ausgebildeten Künstlerinnen oder Designerinnen sich auf dem <strong>Arbeitsmarkt</strong> etablieren<br />
können. Die Teilzeitbeschäftigung unter 18 Stunden spielt keine Rolle. Die Teilzeitbeschäftigung<br />
über 18 Stunden ist zwar leicht angestiegen, liegt aber immer noch unter 10 %.<br />
In Abbildung 24 ist der Anteil der jeweiligen Altersgruppen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />
in der Berufsordnung »Bildende Kunst« dargestellt. Zwei Merkmale fallen auf: Zum einen<br />
der im Vergleich zu den anderen bisher dargestellten Berufsordnungen (Architekten, Bibliothekare,<br />
Musiker und darstellende Künstler) relativ hohe Anteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />
unter 25 Jahre. Zum anderen fällt der geringe Anteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,<br />
die über 50 Jahre alt sind, auf. Ihr Anteil ist im betrachteten Zeitraum gesunken. Dieser Befund<br />
unterscheidet sich deutlich von dem anderer Berufsordnungen. Zu vermuten ist, dass, wie bereits<br />
an anderer Stelle angedeutet, gerade in der Designbranche großer Wert auf junge Mitarbeiter gelegt<br />
wird und die älteren sich daher eher selbstständig machen als weiterhin sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigt zu bleiben. Dieser Befund wird auch dadurch gestützt, dass auch die anderen Altersgruppen<br />
in ihrem Anteil relativ stabil sind. D.h. hier findet kein gemeinsames Altern einer Belegschaft<br />
statt. Andererseits stellt sich die Frage, ob tatsächlich ältere Designer als Selbstständige Fuß fassen<br />
können oder ob hier nicht auch eine Konkurrenz durch Jüngere besteht.