Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />
145<br />
Übersicht 59: Unternehmen, Erwerbstätige, abhängig Beschäftigte und Umsatz in Mio. Euro in der <strong>Kultur</strong>- und<br />
Kreativwirtschaft 2003 und 2010<br />
2003 2010 Veränderung Veränderung in %<br />
Unternehmen 193.967 239.534 45.567 23<br />
Erwerbstätigen 931.435 959.936 28.501 3<br />
abhängig Beschäftigte 737.468 720.402 -17.066 -2<br />
Umsätze 117.047 137.333 20.286 17<br />
Eigene Darstellung nach Söndermann 2010, 81f und Söndermann 2012, 133f<br />
Wenn sich im Folgenden mit den Umsätzen in verschiedenen Teilmärkten der <strong>Kultur</strong>- und Kreativwirtschaft<br />
befasst wird, ist dies eine Krücke, die lediglich einen Hinweis auf die wirtschaftliche Situation<br />
der Branche geben kann, da Umsatz selbstverständlich nicht dem Einkommen gleichgesetzt<br />
werden kann. Da jedoch bis auf die Daten der Künstlersozialkasse keine Daten zum Einkommen im<br />
<strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong> vorliegen, bieten die Umsatzdaten, die für die <strong>Kultur</strong>- und Kreativwirtschaft vorliegen,<br />
zumindest einen Hinweis zu den Einkommen in diesem Sektor.<br />
Im Folgenden soll sich wieder auf die bereits in den Kapiteln 3 und 4 dargestellten Teilmärkte mit<br />
den dort präsentierten Teilmärkten bezogen werden.<br />
5.2.1 Umsätze im Architekturmarkt<br />
An anderer Stelle wurde bereits ausgeführt, dass Architekturberufe zu den Freien Berufen gehören.<br />
Zu den Besonderheiten der Freien Berufe gehört u.a., dass die Honorare in einer Gebührenordnung<br />
festgelegt und daher nur in umschriebenen Grenzen frei verhandelbar sind. Für Architekten gilt die<br />
zuletzt im Jahr 2009 novellierte »Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen«<br />
(HOAI). Sie löst die bis dahin geltende »Verordnung über die Honorare für Leistungen der<br />
Architekten und Ingenieure« ab. Bereits in der Umbenennung wird deutlich, dass sich die geltende<br />
Honorarordnung weniger auf den Beruf 141 als vielmehr auf die erbrachten Leistungen bezieht.<br />
Honorar- oder Gebührenordnungen in Freien Berufen sollen dafür Sorge tragen, dass die Auftragsvergabe<br />
in erster Linie nach Qualitätskriterien und nicht über den Preis erfolgt. Die HOAI wird durch<br />
den Bundesgesetzgeber festgelegt. In ihr werden zum einen Leistungen aus dem Bereich Architektur<br />
und Ingenieurwesen im Baubereich beschrieben und zum anderen Honorarsätze für Leistungen<br />
festgelegt. Bei den Honorarsätzen sind ein Mindest- und ein Höchstsatz angegeben. Die Berechnung<br />
des Honorars erfolgt entlang von Honorartafeln, in denen sowohl die einzelnen Leistungen als auch<br />
deren Komplexität abgebildet wird. Die Vergütung wird allerdings durch einen BGB-Vertrag zwischen<br />
Auftraggeber und Architekten oder Ingenieur vereinbart. Seit der HOAI-Novelle im Jahr 2009 ist es<br />
möglich, Stundensätze frei zu vereinbaren. Im Monitoringbericht 2009 (Söndermann 2010) beziehen<br />
sich die Umsatzzahlen noch auf die HOAI aus dem Jahr 2002.<br />
In Übersicht 60 ist die Umsatzentwicklung im Architekturmarkt zusammengefasst. Insgesamt ist<br />
ein Umsatzplus von 5 % zu verzeichnen. Dieses Umsatzplus geht vor allem auf deutlich gestiegene<br />
Umsätze in Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung sowie bei den selbstständigen<br />
Restauratoren zurück. Der größte Umsatz in diesem Markt insgesamt wird allerdings von den Architekturbüros<br />
für Hochbau realisiert, obwohl hier ein Umsatzrückgang auszumachen ist.<br />
141 Die HOAI gilt für die Leistungen der verschiedenen Architekturfachrichtungen wie Architektur, Innenarchitektur,<br />
Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Ingenieurberufe im Bauwesen wie z.B. Bauingenieure,<br />
Vermessungsingenieure usw.