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Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />

137<br />

Die ARD hat ebenso wie das ZDF angekündigt, in den kommenden Jahren weitere Stellen abzubauen.<br />

Auch wenn dieser Planstellenabbau nicht zu Entlassungen führen muss, da teilweise Stellen nicht<br />

wieder besetzt werden, wenn Mitarbeiter in den Ruhestand gehen, birgt der Stellenabbau die Gefahr,<br />

dass der <strong>Arbeitsmarkt</strong> in diesem Segment unelastischer wird. Mitarbeiter, die eine Stelle haben, geben<br />

diese nicht auf, weil sie befürchten, keinen adäquaten anderen Arbeitsplatz zu finden. Das führt<br />

zu dem bereits an verschiedenen anderen Stellen geschilderten Phänomen, dass Belegschaften gemeinsam<br />

altern, was wiederum zur Folge hat, dass, wenn Mitarbeiter aus Altersgründen ausscheiden,<br />

sie ihr gesamtes Know-how mitnehmen und nicht zuvor an Jüngere weitergeben. Hinzu kommt, dass<br />

der Blick von außen durch neue Mitarbeiter fehlt. Ebenfalls ist für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten<br />

nicht zu vernachlässigen, dass sie sich mit ihrem Angebot an alle Bevölkerungsschichten<br />

und Altersklassen richten. Wenn ein Programm v.a. durch Angehörige einer Altersgruppe mit ähnlichen<br />

soziologischen Hintergründen und Erfahrungen, einem ähnlichen Musikgeschmack 121 sowie<br />

<strong>Kultur</strong>verständnis geprägt wird, besteht die Gefahr, dass die Hörer und Zuschauer dieser Altersgruppe<br />

erreicht werden – neue, jüngere Hörer- und Zuschauergruppen eher nicht. Einer solchen Entwicklung<br />

muss von Seiten der Rundfunkanstalten entschieden entgegengewirkt werden, da ansonsten<br />

auf lange Sicht mit einem Akzeptanzverlust zu rechnen ist. Das gilt umso mehr, weil Jüngere in weitaus<br />

stärkerem Maße die Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten des Internets nutzen, als es<br />

bei Älteren der Fall ist. Hier wird in den nächsten Jahren ohnehin eine Umsteuerung von Nöten sein.<br />

4.5 Freiberufliche Künstler<br />

Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert. Um<br />

den Versicherungsschutz über die Künstlersozialversicherung zu erhalten, müssen die Antragsteller<br />

nachweisen, dass sie eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit als Beruf ausüben. In den<br />

ersten drei Jahren müssen sie das Jahresmindesteinkommen von derzeit 3.900 Euro nicht erreichen.<br />

Nach dieser Berufsanfängerzeit muss dieses Mindesteinkommen aus selbstständiger künstlerischer<br />

Tätigkeit in der Regel 122 erreicht werden. Die Daten der Künstlersozialkasse geben daher auch Auskunft<br />

über die Zahl der freiberuflichen Künstler, die über die Umsatzsteuerstatistik 123 nicht erfasst<br />

werden. Da, wie noch gezeigt wird, viele freiberufliche Künstler nur ein geringes Einkommen erzielen,<br />

werden viele mit Hilfe der Umsatzsteuerstatistik nicht abgebildet.<br />

In den vorangegangenen Unterkapiteln wurde aufgezeigt, dass in einigen Wirtschaftszweigen der<br />

Teilbranchen der <strong>Kultur</strong>wirtschaft die selbstständige Tätigkeit traditionell vorherrschend ist. Für<br />

andere wurde erläutert, dass die freiberufliche Tätigkeit an Bedeutung zunimmt, da die abhängige<br />

Beschäftigung an Stellenwert verliert. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass, wie Übersicht<br />

58 zeigt, die Zahl der in der Künstlersozialkasse Versicherten steigt.<br />

Übersicht 58: Versicherte in der Künstlersozialversicherung 2000 und 2011<br />

2.000 2011 Veränderung Veränderung in %<br />

Versichertenzahl 112.209 173.284 61.075 54<br />

Eigene Darstellung nach: www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/statistik/versichertenbestandsentwicklung.php<br />

(zuletzt geprüft: 21.01.2013)<br />

121 Gerade der Musikgeschmack ist stark generationenabhängig. Das gilt für die populäre Musik im Besonderen, trifft mit<br />

Abstrichen aber auch auf die sogenannte ernste Musik zu.<br />

122 Das Mindesteinkommen kann aus triftigen Gründen auch zweimal innerhalb von sechs Jahren unterschritten werden,<br />

ohne dass der Versicherte den Versicherungsschutz verliert.<br />

123 In der Umsatzsteuerstatistik werden Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro erfasst. Unternehmen,<br />

deren Jahresumsatz unterhalb dieses Wertes liegt, tauchen in der Umsatzsteuerstatistik nicht auf.

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