Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />
137<br />
Die ARD hat ebenso wie das ZDF angekündigt, in den kommenden Jahren weitere Stellen abzubauen.<br />
Auch wenn dieser Planstellenabbau nicht zu Entlassungen führen muss, da teilweise Stellen nicht<br />
wieder besetzt werden, wenn Mitarbeiter in den Ruhestand gehen, birgt der Stellenabbau die Gefahr,<br />
dass der <strong>Arbeitsmarkt</strong> in diesem Segment unelastischer wird. Mitarbeiter, die eine Stelle haben, geben<br />
diese nicht auf, weil sie befürchten, keinen adäquaten anderen Arbeitsplatz zu finden. Das führt<br />
zu dem bereits an verschiedenen anderen Stellen geschilderten Phänomen, dass Belegschaften gemeinsam<br />
altern, was wiederum zur Folge hat, dass, wenn Mitarbeiter aus Altersgründen ausscheiden,<br />
sie ihr gesamtes Know-how mitnehmen und nicht zuvor an Jüngere weitergeben. Hinzu kommt, dass<br />
der Blick von außen durch neue Mitarbeiter fehlt. Ebenfalls ist für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten<br />
nicht zu vernachlässigen, dass sie sich mit ihrem Angebot an alle Bevölkerungsschichten<br />
und Altersklassen richten. Wenn ein Programm v.a. durch Angehörige einer Altersgruppe mit ähnlichen<br />
soziologischen Hintergründen und Erfahrungen, einem ähnlichen Musikgeschmack 121 sowie<br />
<strong>Kultur</strong>verständnis geprägt wird, besteht die Gefahr, dass die Hörer und Zuschauer dieser Altersgruppe<br />
erreicht werden – neue, jüngere Hörer- und Zuschauergruppen eher nicht. Einer solchen Entwicklung<br />
muss von Seiten der Rundfunkanstalten entschieden entgegengewirkt werden, da ansonsten<br />
auf lange Sicht mit einem Akzeptanzverlust zu rechnen ist. Das gilt umso mehr, weil Jüngere in weitaus<br />
stärkerem Maße die Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten des Internets nutzen, als es<br />
bei Älteren der Fall ist. Hier wird in den nächsten Jahren ohnehin eine Umsteuerung von Nöten sein.<br />
4.5 Freiberufliche Künstler<br />
Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert. Um<br />
den Versicherungsschutz über die Künstlersozialversicherung zu erhalten, müssen die Antragsteller<br />
nachweisen, dass sie eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit als Beruf ausüben. In den<br />
ersten drei Jahren müssen sie das Jahresmindesteinkommen von derzeit 3.900 Euro nicht erreichen.<br />
Nach dieser Berufsanfängerzeit muss dieses Mindesteinkommen aus selbstständiger künstlerischer<br />
Tätigkeit in der Regel 122 erreicht werden. Die Daten der Künstlersozialkasse geben daher auch Auskunft<br />
über die Zahl der freiberuflichen Künstler, die über die Umsatzsteuerstatistik 123 nicht erfasst<br />
werden. Da, wie noch gezeigt wird, viele freiberufliche Künstler nur ein geringes Einkommen erzielen,<br />
werden viele mit Hilfe der Umsatzsteuerstatistik nicht abgebildet.<br />
In den vorangegangenen Unterkapiteln wurde aufgezeigt, dass in einigen Wirtschaftszweigen der<br />
Teilbranchen der <strong>Kultur</strong>wirtschaft die selbstständige Tätigkeit traditionell vorherrschend ist. Für<br />
andere wurde erläutert, dass die freiberufliche Tätigkeit an Bedeutung zunimmt, da die abhängige<br />
Beschäftigung an Stellenwert verliert. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass, wie Übersicht<br />
58 zeigt, die Zahl der in der Künstlersozialkasse Versicherten steigt.<br />
Übersicht 58: Versicherte in der Künstlersozialversicherung 2000 und 2011<br />
2.000 2011 Veränderung Veränderung in %<br />
Versichertenzahl 112.209 173.284 61.075 54<br />
Eigene Darstellung nach: www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/statistik/versichertenbestandsentwicklung.php<br />
(zuletzt geprüft: 21.01.2013)<br />
121 Gerade der Musikgeschmack ist stark generationenabhängig. Das gilt für die populäre Musik im Besonderen, trifft mit<br />
Abstrichen aber auch auf die sogenannte ernste Musik zu.<br />
122 Das Mindesteinkommen kann aus triftigen Gründen auch zweimal innerhalb von sechs Jahren unterschritten werden,<br />
ohne dass der Versicherte den Versicherungsschutz verliert.<br />
123 In der Umsatzsteuerstatistik werden Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro erfasst. Unternehmen,<br />
deren Jahresumsatz unterhalb dieses Wertes liegt, tauchen in der Umsatzsteuerstatistik nicht auf.