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Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />

119<br />

Abb. 22: Anteil der verschiedenen Altersgruppen an den sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten in der Berufsordnung »Musiker« 1999 bis 2011<br />

100%<br />

Anteil der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

1999 2002 2005 2008 2010 2011<br />

Jahr<br />

unter 25 Jahre 25 bis 35 Jahre 35 bis 50 Jahre über 50 Jahre<br />

Eigene Darstellung nach »Berufe im Spiegel der Statistik des Instituts für <strong>Arbeitsmarkt</strong>- und Berufsforschung der Bundesagentur<br />

für Arbeit, Berufsordnung 831«. Quelle: http://bisds.infosys.iab.de (zuletzt geprüft: 21.01.2013)<br />

In noch stärkerem Maße als es in der Berufsordnung der Bibliothekare der Fall war, zeigt sich in dieser<br />

Berufsordnung eine Altersentwicklung, die zu Lasten Jüngerer geht. War bei den Bibliothekaren<br />

zumindest der Anteil derjenigen unter 25 Jahren relativ konstant geblieben, schrumpfen in dieser<br />

Berufsordnung der Anteil der unter 25-Jährigen und der Anteil der zwischen 25- und 35-Jährigen. Gerade<br />

die letztgenannte Altersgruppe nimmt einen kontinuierlich kleineren Anteil ein. Es ist zu vermuten,<br />

dass im betrachteten Zeitraum ein Teil derjenigen, die im Jahr 1999 noch zur Altersgruppe<br />

25 bis 35 Jahre gehörten, im Verlauf der zehn Jahre in die nächsthöhere Altersgruppe gerutscht ist.<br />

Ähnliches gilt für die Altersgruppe zwischen 35 und 50 Jahren. Insgesamt entsteht ähnlich der Berufsordnung<br />

Bibliothekare und andere auch bei der Berufsordnung 831 Musiker der Eindruck, dass<br />

angesichts der insgesamt sinkenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weniger Neueinstellungen<br />

erfolgen und dementsprechend die Zusammenarbeit der Angehörigen verschiedener Generationen<br />

zu kurz kommt.<br />

4.1.4 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von darstellenden Künstlern<br />

Unter der Berufsordnung 832 »Darstellende Künstler« werden die Angehörigen folgender Berufe<br />

zusammengefasst: Bühnenleiter, Regisseure, Sänger, Tänzer, Schauspieler, künstlerische Bühnenhilfsberufe.<br />

In Übersicht 41 ist die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei darstellenden<br />

Künstlern zusammengeführt. Im Gegensatz zu den bisher betrachteten Berufsordnungen ist<br />

hier ein leichter Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung festzustellen. Der Anteil<br />

der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen liegt konstant bei etwa 47 %, also fast bei der

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