Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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220 <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in <strong>Kultur</strong>berufen<br />
Abb. 3.1.2.2 zeigt einige Kennziffern der Erwerbstätigkeit. Mit durchschnittlich 38,5 Stunden pro<br />
Woche ist die Arbeitszeit bei den in der <strong>Kultur</strong>wirtschaft Tätigen etwas höher als im SOEP-Durchschnitt<br />
von 37,3 Stunden pro Woche. Bei der Ermittlung der Berufserfahrung wurden Jahre berichteter<br />
Teilzeitbeschäftigung zu 50 % gewertet. Die Berufserfahrung im Bereich <strong>Kultur</strong> liegt mit 15,5<br />
Jahren deutlich unter dem SOEP-Durchschnitt von 19,1 Jahren. Ein Teil dieser Differenz dürfte sich<br />
durch den höheren Frauenanteil im Bereich <strong>Kultur</strong> erklären lassen – Mutterschaft zieht wegen der<br />
Familienphasen oder Teilzeitbeschäftigung zugunsten der Familie im statistischen Mittel geringere<br />
Berufserfahrung nach sich. Weiter ist hinter dieser Differenz zu vermuten, dass auf dem <strong>Arbeitsmarkt</strong><br />
<strong>Kultur</strong> fragmentierte Beschäftigungskarrieren in höherem Maße vorfindlich sind als im Durchschnitt<br />
der Gesamtwirtschaft. Die Stundenlohnsätze liegen im Bereich <strong>Kultur</strong> mit 12,51 € brutto 16 pro Stunde<br />
ebenfalls erkennbar unter dem SOEP-Mittel von 13,40 € brutto pro Stunde. Die Lohnniveaus unterscheiden<br />
sich bekannter Weise von Branche zu Branche. Diese Unterschiede sind allerdings um die<br />
Effekte unterschiedlich vorhandenen oder benötigten Humankapitals der in der Branche Beschäftigten<br />
zu bereinigen. Erst dann lässt sich feststellen, ob man bei gleichen Bildungsanstrengungen in<br />
der einen Branche mehr verdienen kann als in einer anderen. Wir wollen auf diese Frage in Abschnitt<br />
3.3 für die <strong>Kultur</strong>wirtschaft im Vergleich mit dem SOEP-Mittel näher eingehen.<br />
Wenn man den Wohlstand, dessen sich eine gegebene Person erfreut, bewerten möchte, gilt es nicht<br />
nur auf das Arbeitseinkommen zu sehen, sondern auch den Haushalts- und Familienkontext zu beachten.<br />
Dabei spielt das Haushaltsnettoeinkommen eine zentrale Rolle. Moralisch und gesetzlich<br />
sind Familienmitglieder verpflichtet sich auch materiell gegenseitig zu stützen – wobei reale innerfamiliäre<br />
Transfers statistisch natürlich kaum zu fassen sind. Außerdem beziehen sich viele Transfereinkommen,<br />
wie etwa das Kindergeld, oder der Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting per se<br />
auf das Haushaltsnettoeinkommen. Grob gesagt dürfte hinsichtlich ihrer Wohlstandsposition eine<br />
Person umso besser gestellt sein, je höher das Nettoeinkommen des Familienhaushaltes ist, in dem<br />
sie lebt. Das Haushaltsnettoeinkommen relativiert sich in seiner Wirkung auf die persönliche Wohlfahrt<br />
indessen durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Alter. Die naheliegende Herangehensweise<br />
dann eben mit Pro-Kopf-Einkommen zu arbeiten ist im Prinzip richtig, allerdings<br />
kann sie nicht die unterschiedlichen Bedarfe altersunterschiedlicher Haushaltsmitglieder und nicht<br />
die Größenvorteile der Haushaltsproduktion erfassen. Man geht in der Haushaltswissenschaft und<br />
in der Sozialpolitik so vor, dass man nicht Pro-Kopf-Nettoeinkommen berechnet sondern Äquivalenzziffergewichtete<br />
Haushaltsnettoeinkommen. Dabei wird wie folgt verfahren. Jedes Haushaltsmitglied<br />
erhält nach Alter und Stellung eine Äquivalenzziffern. 17 Für die vorliegende Untersuchung<br />
werden die Äquivalenzziffern der neuen »OECD-Skala« benutzt, wie dies in der sozialökonomischen<br />
Forschung empfohlen und üblich ist. Dieser gemäß erhält der »Haushaltsvorstand« die Äquivalenzziffer<br />
1, Jugendliche und weitere Haushaltsmitglieder ab 15 Jahren erhalten die Äquivalenzziffer 0,5<br />
16 Der zusätzliche Ausweis von Nettostundenlohnsätzen mag vorderhand wünschenswert erscheinen – ist jedoch bei<br />
näherem Hinsehen ambivalent zu beurteilen. Zwar berichten die Respondenten selbstauskunftlich das Nettoeinkommen<br />
für den letzten Monat. Aufgrund des Ehegattensplittings im deutschen Steuerrecht ist das Nettoeinkommen in der<br />
„Lohntüte“ oder auf der „Gehaltsüberweisung“ nicht unbedingt das reale Einkommen. Oft wählt ein Paar für seine<br />
Lohnsteuerkarten die Kombination III/V, die dem Paar für die über das Jahr laufenden Gehaltszahlungen einen<br />
Zinsgewinn durch Liquiditätsgewinn verschafft. Der geringer verdienende Partner hat dadurch indessen während der<br />
laufenden Gehaltszahlungen einen hohen Grenzsteuersatz zu tragen. Dies wird (für das Paar) überkompensiert, wenn<br />
der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht wird. Um zu simulieren, wie viel ein Paar beim Lohnsteuerjahresausgleich<br />
zurückbekommt, bedarf es umfänglicher Daten über den Haushalt, die im SOEP zum Teil auch vorhanden sind. Sofern<br />
sie nicht vorhanden sind, müssen plausible Annahmen in einer Simulation getroffen werden. Überdies erlaubt das<br />
SOEP nicht, Ausgleichzahlungen oder ausgleichenden Konsumtransfer (etwa dass der gemeinsame Jahresurlaub aus<br />
einer Steuerrückzahlung finanziert wird) innerhalb des Haushaltes oder der Familie zu erfassen. Die Bestimmung des<br />
„wahren“ Nettoeinkommens ist somit sehr schwierig und nur mit gravierenden Unschärfen möglich. Deshalb wird in<br />
diesem Papier – wie auch in vielen anderen Publikationen - auf den Ausweis von Nettostundenlohnsätzen verzichtet.<br />
Das Haushaltsnettoeinkommen wird indessen ausgewiesen. Dessen Bestimmung ist einfacher möglich und mit<br />
geringeren Unschärfen behaftet, weil hier keine innerfamiliären Transfers betrachtet werden müssen. Zu all dem etwa<br />
Wagenhals (1996).<br />
17 Zur Bestimmung von Äquivalenzziffern etwa Stryck (1997)