Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />
143<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbstständigen nicht nur das Einkommen<br />
aus selbstständiger Tätigkeit, sondern ebenso Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />
Zinseinnahmen herangezogen werden. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt für Selbstständige<br />
bei 1.968,78 Euro/Monat (Stand 2012). Sie greift, wenn die Einnahmen unter 3.825 Euro/Monat liegen.<br />
Bei Existenzgründern, die einen Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten,<br />
wird dieser Mindestzuschuss nicht zu den Einnahmen hinzugerechnet. Ferner müssen die Existenzgründer<br />
als Mindesteinnahmen 1.312,50 Euro/Monat nachweisen. Wer als abhängig Beschäftigter<br />
privat krankenversichert war, muss dies auch als Selbstständiger tun. Im Unterschied zu den in der<br />
Künstlersozialversicherung versicherten Selbstständigen müssen andere Selbstständige sowohl den<br />
Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung aufbringen. Sowohl in der<br />
Künstlersozialversicherung Versicherte als auch andere in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
versicherte Selbstständige erhalten bei Krankheit ab dem 43. Tag Krankengeld 138 .<br />
5.1.3 Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung<br />
Selbstständige können sich eigentlich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern, denn was wäre Arbeitslosigkeit?<br />
Auftragsmangel oder mangelnde Absatzmöglichkeiten? Um Existenzgründungen zu<br />
erleichtern, wurde dennoch im Zuge der sogenannten »Agenda 2010« die Möglichkeit eingeführt,<br />
dass Existenzgründer sich in der Arbeitslosenversicherung versichern.<br />
Die Voraussetzung für die freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung ist, dass vor der<br />
Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens eine abhängige<br />
Beschäftigung von 12 Monaten vorliegen muss. Ebenso können sich diejenigen Selbstständigen<br />
freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, die zuvor Arbeitslosengeld I erhalten haben.<br />
Die freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung muss bei der zuständigen Agentur für<br />
Arbeit beantragt werden. Als Beitrag müssen monatlich 78,75 Euro (Westdeutschland) oder 67,20<br />
Euro (Ostdeutschland) gezahlt werden.<br />
Als arbeitslos gelten diejenigen, die ihre Selbstständigkeit aufgeben. Sie haben dann Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld I. Auftragsmangel oder mangelnde Absatzmöglichkeiten sind also keine Gründe für<br />
den Bezug von Arbeitslosengeld I bei Selbstständigen, da Arbeitslose dem <strong>Arbeitsmarkt</strong> zur Verfügung<br />
stehen müssen, sich also um eine neue Beschäftigung und nicht um neue Aufträge bemühen müssen.<br />
Bei kurz befristet abhängig Beschäftigten, wie es in der Film- und Fernsehbranche üblich ist, stellt<br />
sich das Problem, dass trotz der Zahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung bei Arbeitslosigkeit<br />
sehr oft kein Arbeitslosengeld I gezahlt wird, da die Bedingungen für den Bezug nicht erfüllt<br />
werden. Diese Probleme sind nach Einführung der sogenannten verkürzten Rahmenfrist ab dem<br />
01.02.2006 eingetreten. Antragsteller für das Arbeitslosengeld I mussten ab diesem Zeitpunkt 360<br />
Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre vorweisen. Zuvor<br />
galten drei Jahre. Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat hat zu dieser Verkürzung der Rahmenfrist Folgendes formuliert:<br />
»Die Verkürzung dieser Frist bedeutet für kurzfristig beschäftigte Theater- und Filmschaffende,<br />
dass sie de facto vom Bezug des Arbeitslosengeldes I ausgeschlossen werden, da sie die Anspruchsvoraussetzungen<br />
nicht erfüllen können. Die neue Regelung würde für kurzfristig beschäftigte Film- und Theaterschaffende<br />
bedeuten, dass sie für jeden zweiten Tag eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
nachweisen müssten. Dieses können selbst sehr gut Beschäftigte aus diesen Branchen nicht erbringen. An<br />
Theatern und im Filmbereich dominiert die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Mitarbeiter<br />
werden aber vielfach für ein bestimmtes Vorhaben, einen Film oder ein Stück, zweckbestimmt beschäftigt.<br />
Wenn der Film gedreht ist, endet das Arbeitsverhältnis. Auch bei Unterbrechungen der Filmarbeiten auf<br />
Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse oder anderer Unwägbarkeiten endet die Beschäftigung. Die<br />
138 Sofern ein Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse gewählt wird, gelten andere Regelungen zum Krankengeld.