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Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

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<strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>. Eine Analyse von KSK-Daten<br />

249<br />

2.1.5 Gesetzliche Arbeitslosenversicherung<br />

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sind laut § 24 SGB III Beschäftigte. Im<br />

maßgeblichen § 25 SGB III wird näher präzisiert, dass es sich um Personen handelt, die gegen ein<br />

Arbeitsentgelt bzw. in ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.<br />

Selbstständige konnten sich lange Zeit nicht in der Arbeitslosenversicherung versichern. Im Zuge<br />

der »Agenda 2010«, die wie Schulz in dem Beitrag »Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong>« in<br />

diesem Band geschildert hat, darauf abzielte, die Selbstständigkeit zu fördern, wurde die Möglichkeit<br />

eingeführt, dass Selbstständige sich auch in der Arbeitslosenversicherung versichern können.<br />

Unter § 28a Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag SGB III ist festgelegt, dass Personen, die »eine<br />

selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben«,<br />

ein Versicherungspflichtverhältnis beantragen können. Freiwillig Versicherte zahlen einen<br />

Beitrag von 78,75 Euro in den alten Bundesländern und von 67,20 Euro in den neuen Bundesländern.<br />

Im Jahr der Existenzgründung ermäßigt sich der Beitrag auf 39,38 Euro in den alten Bundesländern<br />

und auf 33,60 Euro in den neuen.<br />

Das Arbeitslosengeld I kann in Anspruch genommen werden, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben<br />

wird. Es dient also nicht zur Überbrückung von Auftragsmangel, sondern soll nach der Aufgabe der<br />

Selbstständigkeit eine finanzielle Absicherung bieten. Diese Regelung weist auch darauf hin, dass<br />

von Teilen der Politik die Selbstständigkeit nicht als Lebensentwurf gesehen wird. Sie ist vielmehr<br />

neben der abhängigen Beschäftigung eine Möglichkeit der Erwerbstätigkeit. Wenn Selbstständigkeit<br />

so verstanden wird, folgt daraus letztlich , dass auch die anderen Systeme der gesetzlichen Sozialversicherung<br />

stärker den Anforderungen der Selbstständigkeit angepasst werden müssen.<br />

2.2 Geschichte der Künstlersozialversicherung<br />

2.2.1 Vorgeschichte: Studien zur sozialen Lage der Künstler<br />

Die Künstlersozialkasse ist kein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie ist vielmehr die<br />

Einzugsstelle für die Beiträge der Versicherten, der Abgabepflichtigen und den Bundeszuschuss. Ihr<br />

Aufgabenbereich bezieht sich auf die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie leitet<br />

die Beiträge an die Sozialversicherungsträger weiter. Die Versicherten bleiben ähnlich Arbeitnehmern<br />

Mitglied bei einer der gesetzlichen Krankenkassen. Ihr Rentenkonto wird bei der Deutschen<br />

Rentenversicherung geführt. Maßgeblich für die Arbeit der Künstlersozialkasse ist das Künstlersozialversicherungsgesetz.<br />

Die Künstlersozialkasse nahm im Jahr 1983, also vor gut 30 Jahren, ihre Arbeit auf. Vorausgegangen<br />

waren intensive Debatten darüber, ob freiberufliche Künstler überhaupt in das gesetzliche Sozialversicherungssystem,<br />

das auf dem Prinzip der abhängigen Beschäftigung aufbaut, aufgenommen<br />

werden sollten und wenn ja, wie die Beiträge ermittelt werden könnten und wer den »Arbeitgeberanteil«<br />

aufbringen müsste.<br />

Auslöser der gesamten Diskussion war der »Autorenreport« von Karla Fohrbeck und Andreas Joh.<br />

Wiesand (Fohrbeck, Wiesand 1972). Im Autorenreport wurde systematisch die soziale, wirtschaftliche<br />

und berufliche Situation von Autoren erfasst. Fohrbeck betonte in einem Interview im Jahr 2011,<br />

das seinerzeit für besonders viel Aufregung sorgte, dass in der Studie alle Autoren in den Blick genommen<br />

wurden. Etwa nicht nur Dichter im herkömmlichen Sinne, sondern auch Heftromanautoren<br />

(Schulz, Fohrbeck, Wiesand 2011). Fohrbeck und Wiesand legten damit den Grundstein für die danach<br />

folgenden Debatten zur <strong>Kultur</strong>wirtschaft und zur Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Lage<br />

der Künstler. Wenn über <strong>Kultur</strong>wirtschaft oder über Künstler gesprochen wird, können nicht nur die

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