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Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat

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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />

157<br />

Einige Zahlen sollen dieses veranschaulichen: Von 2.656 Komponisten erreichten 20 einen Umsatz<br />

über 1 Million Euro, das sind 0,8 %, von 1.828 Musikensembles erreichten 29 diesen Umsatz (1,6 %),<br />

von 8.883 bildenden Künstlern gerade einmal 44 (0,5 %), von 8.455 Bühnenkünstlern gelang es 56,<br />

einen Umsatz von über 1 Million Euro zu erzielen (0,7 %), von 6.616 Schriftsteller gerade einmal 35<br />

(0,5 %) und von 17.00 Journalisten erreichten 32 einen Umsatz über 1 Million Euro, das sind 0,2 %.<br />

Diese Daten untermauern, dass die Mehrzahl der selbstständigen Künstler kleine Umsätze und entsprechend<br />

auch geringe Einkommen erzielt.<br />

Die Künstlersozialkasse veröffentlicht jährlich Daten zum Jahresdurchschnittseinkommen der bei ihr<br />

versicherten Künstler und Publizisten. Die Versicherten müssen jeweils zum Ende eines jeden Jahres<br />

ihr Einkommen für das kommende Jahr schätzen. Da das Einkommen von Künstlern und Publizisten<br />

starken Schwankungen unterliegt und von der Auftragslage oder den Verkaufsmöglichkeiten abhängig<br />

ist, hat sich die Vorausschätzung als das praktikabelste Instrument zur Ermittlung der Beiträge<br />

erwiesen. 148 Das Jahreseinkommen der Versicherten wird aus den Betriebseinnahmen aus künstlerischer<br />

und publizistischer Tätigkeit, also Gagen, Honoraren, Verkaufserlösen, urheberrechtlichen<br />

Vergütungen, z.B. über Verwertungsgesellschaften und einkommenssteuerpflichtigen Stipendien abzüglich<br />

der Betriebsausgaben, also Aufwendungen für Betriebsmittel (Instrumente, Büroaustattung,<br />

Farbe, Leinwand, Noten usw.), Aufwendungen für Betriebsräume, Fahrtkosten, Kosten für berufliche<br />

Fortbildung, sonstige Werbungskosten, betriebliche Versicherungen, Aufwendungen für Hilfskräfte<br />

und Abschreibungen ermittelt.<br />

Übersicht 75: Ermittlung des Jahreseinkommens der in der Künstlersozialkasse Versicherten<br />

Einnahmen<br />

Betriebseinnahmen aus künstlerischer und publizistischer Tätigkeit (Gagen, Honorare, Verkaufserlöse) +<br />

Urheberrechtliche Vergütungen aus Verwertungsgesellschaften +<br />

Einkommensteuerpflichtige Stipendien +<br />

Ausgaben<br />

Aufwendungen für Betriebsmittel (Instrumente, Büroausstattung, Farbe, Leinwand, Noten usw.) -<br />

Auswendungen für Betriebsräume -<br />

Fahrtkosten -<br />

Kosten für berufliche Fortbildung -<br />

betriebliche Versicherungen -<br />

Aufwendungen für Hilfskräfte -<br />

Abschreibungen -<br />

Sonstige Werbungskosten -<br />

Wenn sich im Jahresverlauf herausstellt, dass das vorausgeschätzte Einkommen unter- oder überschritten<br />

wird, müssen die Versicherten dies der Künstlersozialkasse formlos mitteilen, damit der<br />

Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung angepasst wird.<br />

Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, ist das Erreichen eines Mindesteinkommens aus künstlerischer<br />

und publizistischer Tätigkeit von 3.900 Euro/Jahr erforderlich, um über die Künstlersozialversicherung<br />

Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung zu sein. Hier wird also nicht der Umsatz<br />

148 Zimmermann, Schulz (2007) stellten dar, welchen Veränderungen die Bemessung der Beiträge zur<br />

Künstlersozialversicherung in den ersten Jahren unterlag und dass sich die Vorausschätzung des Einkommens als der<br />

praktikabelste Weg herausgestellt hat.

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