Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />
157<br />
Einige Zahlen sollen dieses veranschaulichen: Von 2.656 Komponisten erreichten 20 einen Umsatz<br />
über 1 Million Euro, das sind 0,8 %, von 1.828 Musikensembles erreichten 29 diesen Umsatz (1,6 %),<br />
von 8.883 bildenden Künstlern gerade einmal 44 (0,5 %), von 8.455 Bühnenkünstlern gelang es 56,<br />
einen Umsatz von über 1 Million Euro zu erzielen (0,7 %), von 6.616 Schriftsteller gerade einmal 35<br />
(0,5 %) und von 17.00 Journalisten erreichten 32 einen Umsatz über 1 Million Euro, das sind 0,2 %.<br />
Diese Daten untermauern, dass die Mehrzahl der selbstständigen Künstler kleine Umsätze und entsprechend<br />
auch geringe Einkommen erzielt.<br />
Die Künstlersozialkasse veröffentlicht jährlich Daten zum Jahresdurchschnittseinkommen der bei ihr<br />
versicherten Künstler und Publizisten. Die Versicherten müssen jeweils zum Ende eines jeden Jahres<br />
ihr Einkommen für das kommende Jahr schätzen. Da das Einkommen von Künstlern und Publizisten<br />
starken Schwankungen unterliegt und von der Auftragslage oder den Verkaufsmöglichkeiten abhängig<br />
ist, hat sich die Vorausschätzung als das praktikabelste Instrument zur Ermittlung der Beiträge<br />
erwiesen. 148 Das Jahreseinkommen der Versicherten wird aus den Betriebseinnahmen aus künstlerischer<br />
und publizistischer Tätigkeit, also Gagen, Honoraren, Verkaufserlösen, urheberrechtlichen<br />
Vergütungen, z.B. über Verwertungsgesellschaften und einkommenssteuerpflichtigen Stipendien abzüglich<br />
der Betriebsausgaben, also Aufwendungen für Betriebsmittel (Instrumente, Büroaustattung,<br />
Farbe, Leinwand, Noten usw.), Aufwendungen für Betriebsräume, Fahrtkosten, Kosten für berufliche<br />
Fortbildung, sonstige Werbungskosten, betriebliche Versicherungen, Aufwendungen für Hilfskräfte<br />
und Abschreibungen ermittelt.<br />
Übersicht 75: Ermittlung des Jahreseinkommens der in der Künstlersozialkasse Versicherten<br />
Einnahmen<br />
Betriebseinnahmen aus künstlerischer und publizistischer Tätigkeit (Gagen, Honorare, Verkaufserlöse) +<br />
Urheberrechtliche Vergütungen aus Verwertungsgesellschaften +<br />
Einkommensteuerpflichtige Stipendien +<br />
Ausgaben<br />
Aufwendungen für Betriebsmittel (Instrumente, Büroausstattung, Farbe, Leinwand, Noten usw.) -<br />
Auswendungen für Betriebsräume -<br />
Fahrtkosten -<br />
Kosten für berufliche Fortbildung -<br />
betriebliche Versicherungen -<br />
Aufwendungen für Hilfskräfte -<br />
Abschreibungen -<br />
Sonstige Werbungskosten -<br />
Wenn sich im Jahresverlauf herausstellt, dass das vorausgeschätzte Einkommen unter- oder überschritten<br />
wird, müssen die Versicherten dies der Künstlersozialkasse formlos mitteilen, damit der<br />
Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung angepasst wird.<br />
Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, ist das Erreichen eines Mindesteinkommens aus künstlerischer<br />
und publizistischer Tätigkeit von 3.900 Euro/Jahr erforderlich, um über die Künstlersozialversicherung<br />
Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung zu sein. Hier wird also nicht der Umsatz<br />
148 Zimmermann, Schulz (2007) stellten dar, welchen Veränderungen die Bemessung der Beiträge zur<br />
Künstlersozialversicherung in den ersten Jahren unterlag und dass sich die Vorausschätzung des Einkommens als der<br />
praktikabelste Weg herausgestellt hat.