Arbeitsmarkt Kultur - Deutscher Kulturrat
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Bestandsaufnahme zum <strong>Arbeitsmarkt</strong> <strong>Kultur</strong><br />
135<br />
4.3.3 Erwerbstätige in Musikschulen<br />
In Übersicht 36 Kapitel 3.2.4 Arbeitgeber Musikschulen wurde dargestellt, dass die Zahl der Musikschulen<br />
in den Jahren 2006 bis 2010 gesunken ist. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich dies auf die<br />
Zahl der Lehrkräfte auswirkt.<br />
Übersicht 56: Lehrkräfte in Musikschulen 2000 und 2011<br />
2000 2011 Veränderung Veränderung in %<br />
Lehrkräfte 34.714 37.670 2.956 9<br />
Eigene Darstellung nach: www.miz.org/intern/uploads/statistik2.pdf (zuletzt geprüft: 21.01.2013)<br />
In Übersicht 56 wird zum einen die Zahl der Lehrkräfte an Musikschulen in den Jahren 2000 bis 2011<br />
dargestellt. Per Saldo sind in den Musikschulen im Jahr 2011 2.956 Lehrkräfte mehr tätig als im Jahr<br />
2000, das entspricht einem Zuwachs von 9 %. Lehrkräfte, die an mehreren Musikschulen unterrichten,<br />
können unter Umständen doppelt gezählt werden. Der Anteil der hauptberuflichen Lehrkräfte,<br />
also der Vollbeschäftigten mit mindestens einer halben Stelle, liegt bei gut einem Drittel. Dieser Wert<br />
hat sich von 2000 bis 2011 nicht geändert.<br />
Traditionell arbeiten die Musikschulen mit hauptberuflichen und nebenberuflichen Lehrkräften zusammen.<br />
Die Zusammenarbeit mit nebenberuflichen Lehrkräften bietet sich für die Musikschulen<br />
mit Blick auf Instrumente an, die weniger nachgefragt werden oder auch mit Blick auf Unterrichtsangebote<br />
für spezielle Zielgruppen. Nebenberufliche Musikschullehrer sind vielfach als freiberufliche<br />
Musiker tätig und arbeiten zusätzlich an einer Musikschule. Diese Form der Zusammenarbeit ist<br />
in Musikschulen eingeführt und bietet für beide Seiten Vorteile. Problematisch wird sie, wenn es<br />
nicht mehr darum geht, mit nebenberuflichen Musikschullehrern spezifische Bedarfe an einer Musikschule<br />
zu decken, sondern vielmehr die Kosten durch die Zusammenarbeit mit nebenamtlichen<br />
Musikschullehrern zu senken. Als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Berufsordnung<br />
Musik dargestellt wurde, wurde auf den Befund verwiesen, dass ein beträchtlicher Teil<br />
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 18 Stunden beschäftigt ist. Ein solcher Befund<br />
konnte ausschließlich für die Berufsordnung Musik konstatiert werden. Wenn es um die in der Künstlersozialversicherung<br />
versicherten Musikpädagogen im 4. Kapitel dieses Buches geht, wird hierauf<br />
zurückzukommen sein.<br />
4.4 Erwerbstätigkeit im intermediären Sektor<br />
In Kapitel 5.3 wurde bereits beschrieben, dass es keine vergleichbaren Zahlen zu den Arbeitgebern<br />
im intermediären Sektor gibt. Das ist sehr bedauerlich, da daraus folgend ebenfalls eine Informationslücke<br />
hinsichtlich der Erwerbstätigkeit in diesem Sektor entsteht.<br />
Informationen liegen allerdings zu den Planstellen der in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten vor. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch Gebühren<br />
finanziert. Der Gebührenbedarf wird von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber<br />
der »Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs« (KEF) angemeldet. Dabei müssen die öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunkanstalten gegenüber der KEF darlegen, wie viele Mittel sie für das Programm,<br />
für die Mitarbeiter, für Investitionen, für die Vergabe von Aufträgen usw. planen. Die KEF prüft diesen<br />
angemeldeten Bedarf und gibt auf dieser Grundlage eine Empfehlung zur Höhe der Rundfunkgebühren<br />
ab. Festgelegt werden die Rundfunkgebühren in einem Rundfunkstaatsvertrag, der von den<br />
Parlamenten der 16 Bundesländer verabschiedet wird.<br />
Indirekt stimmen die Landesparlamente damit auch über den Personalbestand der öffentlich-rechtli-