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Niederschrift - Ehringshausen

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Die Gemeindevertretung beschließt, eine Normenkontrollklage anzustreben. Dies<br />

auch deswegen, da die Stellungnahmen in Bezug auf die Osttangente und zu<br />

anderen Antragspunkten im Katalog nicht erfüllt und gewürdigt wurden.<br />

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen<br />

9. Anordnung der Umlegung für das Gebiet "Arlskaut II" in der Gemarkung<br />

Katzenfurt<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 10.03.1998 wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und<br />

Umweltausschuß empfehlen der Gemeindevertretung, für das Baugebiet "Arlskaut<br />

II" in der Gemarkung Katzenfurt ein Baulandumlegungsverfahren gemäß § 45 ff.<br />

BauGB anzuordnen. Die Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens wird vom<br />

Gemeindevorstand als Umlegungsstelle vorgenommen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, für das Baugebiet "Arlskaut II" in der<br />

Gemarkung Katzenfurt ein Baulandumlegungsverfahren gemäß § 45 ff. BauGB<br />

anzuordnen. Die Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens wird vom<br />

Gemeindevorstand als Umlegungsstelle vorgenommen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

10. Antrag des TV 1901 Katzenfurt e. V. auf kommunale Investitionsförderung;<br />

Renovierung der Heinrich-Emmelius-Halle<br />

Der Vorsitzende verweist zunächst auf die hierzu nachträglich erstellte neue Verwaltungsvorlage.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und<br />

Umweltausschuß empfehlen der Gemeindevertretung, dem Turnverein 1901<br />

Katzenfurt e. V. einen kommunalen Zuschuß für die Renovierung der Heinrich-<br />

Emmelius-Halle (Dachsanierung grundhafter Art) zu gewähren.<br />

Der Zuschuß beträgt 15 % von höchstens 135.000,00 DM zuschußfähige Kosten =<br />

20.250,00 DM.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Turnverein 1901 Katzenfurt e. V. einen<br />

kommunalen Zuschuß für die Renovierung der Heinrich-Emmelius-Halle (Dachsanierung<br />

grundhafter Art) zu gewähren.

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