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Niederschrift - Ehringshausen

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Beschluß:<br />

– 12 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, in der Gemarkung <strong>Ehringshausen</strong> (Flur 5)<br />

einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen. Im Geltungsbereich des künftigen<br />

Bebauungsplanes liegen folgende Flurstücke:<br />

Flur 5, Flurstück: 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320/1, 320/2, 321, 322, 323,<br />

324, 325, 326, 327, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336,<br />

37, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 347,348,<br />

349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 359/1<br />

Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung, für das Baugebiet "Am<br />

obersten Dillberg" ein Baulandumlegungsverfahren gem. § 45 ff. BauGB<br />

anzuordnen. Mit der Durchführung des Umlegeverfahrens wird der<br />

Gemeindevorstand als Umlegungsstelle beauftragt.<br />

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen<br />

Gemeindevertreter Bell, Gemeindevertreter Böhm sowie Gemeindevertreter Zörb<br />

haben gemäß § 25 HGO an der Beratung und Beschlußfassung nicht<br />

teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.<br />

Ansion Neuweger<br />

Vorsitzender Schriftführer

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