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Niederschrift - Ehringshausen

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– 3 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den Punkt 8 "Abrundungssatzung im<br />

OT <strong>Ehringshausen</strong>" von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Gemeindevertreter Zörb in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des<br />

Bau- und Umweltausschusses beantragt, den Punkt 12.1 "Grundstücksangelegenheit<br />

Nr. 190" und Punkt 12.2 "Verkauf von Wohnbauplätzen im Baugebiet<br />

Hofstadt, Gemarkung Daubhausen" unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu<br />

behandeln.<br />

Gemeindevertreter Mock in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der SPD-Fraktion<br />

beantragt, lediglich den Punkt 12.1 "Grundstücksangelegenheit Nr. 190" unter<br />

Ausschluß der Öffentlichkeit zu behandeln.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den Punkt 12.1 "Grundstücksangelegenheit<br />

Nr. 190" unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu behandeln.<br />

Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den Punkt 12.2 "Verkauf von Wohnbauplätzen<br />

im Baugebiet Hofstadt, Gemarkung Daubhausen" öffentlich zu behandeln.<br />

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt weiter, die bisherigen Tagesordnungspunkte<br />

12.2 als neuen Punkt 12.1 zu behandeln bzw. den bisherigen Punkt 12.1 als neuen<br />

Punkt 12.2.<br />

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen<br />

3. Mitteilungen und Anfragen<br />

3.1 Mitteilungen<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, daß<br />

a) die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß im Rahmen der Beseitigung des<br />

schienengleichen Bahnübergangs in Katzenfurt mit Urteil vom 28.09.1998 vom<br />

Verwaltungsgericht Gießen abgewiesen wurde.<br />

Die Kläger haben aber nun gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der<br />

Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestellt.<br />

Der Verwaltungsgerichtshof wird nun darüber entscheiden, ob es zu einem<br />

Berufungsverfahren in dieser Angelegenheit kommt.

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