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Niederschrift - Ehringshausen

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– 3 –<br />

Grundstücksangelegenheit Nr. 246 von der Tagesordnung abzusetzen, da noch<br />

entsprechender Klärungsbedarf bestehe.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den bisherigen Tagesordnungspunkt 7.5<br />

„Grundstücksangelegenheit Nr. 246“ von der Tagesordnung abzusetzen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Weiterhin schlägt der Vorsitzende des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses<br />

vor, den Tagesordnungspunkt 4 „Nutzungs- und Gestattungsvertrag mit<br />

dem TV 1901 Katzenfurt hinsichtlich der Heinrich-Emmelius-Halle“ ebenfalls abzusetzen,<br />

da hier keine Änderungen im Gestattungsvertrag notwendig seien.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Die übrigen Tagesordnungspunkte rücken entsprechend auf.<br />

3. Mitteilungen und Anfragen<br />

3.1 Mitteilungen<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, dass<br />

a) am 07.04.2000 der Vertrag zum Verkauf des Sonderbaugebietsgrundstückes im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes OT Katzenfurt Nr. 8 „Schulwies /<br />

Bettchen“ notariell abgeschlossen worden sei. Käufer sei die Firma LIDL<br />

Dienstleistungs GmbH & Co. KG. Der Bauantrag zum Bau eines Discount-<br />

Supermarktes liege zwischenzeitlich der Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises vor.<br />

Mit einer Genehmigung sei in Kürze zu rechnen.<br />

b) der Lahn-Dill-Kreis darauf hingewiesen habe, dass durch die Abrundungssatzung<br />

der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> im Bereich „Dreieiche“, Flur 25, Flurstücke 2/1 und<br />

3/1 kein Baurecht abgeleitet werden könne.<br />

Mit Schreiben vom 29.04.1999 an die Gemeinde habe sich die Untere Naturschutzbehörde<br />

gegen die Einbeziehung der o. a. Flurstücke in eine Abrundungssatzung<br />

ausgesprochen. Das Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege<br />

und Landwirtschaft habe trotz Anhörung keine Stellungnahme abgegeben.<br />

Die Gemeinde habe die Abrundungssatzung in Kraft gesetzt, obwohl sich die<br />

Untere Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange klar dagegen<br />

ausgesprochen habe. Dies sehe die Bauaufsicht als eine Verletzung von<br />

Rechtsvorschriften an und stelle eine Baugenehmigung seitens des Lahn-Dill-<br />

Kreises nicht in Aussicht.

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