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Niederschrift - Ehringshausen

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– 5 –<br />

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen<br />

c) die Mittel für die Jugendbetreuung (Jugendzentrum) zweckgebunden in Höhe des<br />

Zuschußbetrages von 25.200,00 DM den Ortsvereinen für die Jugendarbeit zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen<br />

Gemeindevertreterin Zutt führt für die NPD-Fraktion aus, daß sie dem vorliegenden<br />

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 nicht zustimmen werde.<br />

Sie begründet dies u. a. mit der Ablehnung ihrer zum Haushaltsplan gestellten Anträge<br />

sowie der Finanzierung der neuen Baugebiete.<br />

Gemeindevertreter Führer für die FWG-Fraktion, Gemeindevertreter Henrich für die SPD-<br />

Fraktion und Gemeindevertreter Zörb für die CDU-Fraktion führen in ihren<br />

Stellungnahmen aus, daß sie dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 in<br />

vollem Umfang zustimmen werden.<br />

Nicht nur, da es sich hier um einen Rekordhaushalt handelt, sondern weil es ein Haushalt<br />

ist, der richtungsweisend für die gedeihliche Entwicklung der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> in<br />

der Zukunft entscheidende Akzente setzt. Mit der Ausweisung von Baugebieten als Gelände<br />

für Wohnbebauung wie auch gewerblicher Nutzung sei die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> auf<br />

dem richtigen Weg.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1998 wie<br />

folgt:<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> (Lahn-Dill-Kreis)<br />

für das Haushaltsjahr 1998<br />

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl I<br />

S. 534), zuletzt geändert am 17.10.1996 (GVBl. S. 456) hat die Gemeindevertretung der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> am 18. Dezember 1997 folgende<br />

beschlossen:<br />

Haushaltssatzung<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird festgesetzt<br />

im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt<br />

in der Einnahme auf 18.297.149,00 DM in der Einnahme auf 15.225.176,00 DM<br />

in der Ausgabe auf 18.297.149,00 DM in der Ausgabe auf 15.225.176,00 DM<br />

Kredite werden nicht veranschlagt.<br />

§ 2

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