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Niederschrift - Ehringshausen

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Beschluß:<br />

– 9 –<br />

Die Gemeindevertretung faßt folgend Beschluß:<br />

1. Die in der Anlage befindlichen Beschlußempfehlungen zu den im Rahmen der<br />

Offenlage des Bebauungsplanes OT Katzenfurt Nr. 8 "Auf dem Bettchen / Ober<br />

der Reinwies" vorgebrachten Anregungen werden nach eingehender Prüfung und<br />

Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> beschlossen.<br />

2. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 8 "Auf dem<br />

Bettchen / Ober der Reinwies" - bestehend aus der Planzeichnung und den<br />

textlichen Festsetzungen - gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird<br />

gebilligt.<br />

3. Die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />

(Gestaltungsfestsetzung, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB<br />

i. V. m. § 87 HBO) werden als Satzung gemäß § 5 HGO beschlossen.<br />

4. Der Bebauungsplan ist dem Regierungspräsidium in Gießen zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

5. Vor Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird aufgrund der durch die<br />

Berücksichtigung verkehrlicher Belange vorgenommenen Ergänzung eine vereinfachte<br />

Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Gemeindevertreter Hardt hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und<br />

Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.<br />

9. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8 - Änderung;<br />

Satzungsbeschluß<br />

Auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verteilte Tischvorlage wird verwiesen.<br />

Die Sach- und Rechtslage wird von Herrn Richter vom Planungsbüro Prof. Dr.<br />

Seifert, Linden, kurz erläutert.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und Umweltausschuß<br />

empfehlen der Gemeindevertretung, für den Bebauungsplan<br />

OT Katzenfurt Nr. 8, 1. Änderung, den entsprechenden Satzungsbeschluß zu<br />

fassen.<br />

Beschluß:<br />

1. Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlußempfehlungen<br />

zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (Offenlage mit<br />

gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) 2 BauGB)<br />

für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auf dem Bettchen /<br />

Ober der Reinwies" vom Regierungspräsidium Gießen vorgebrachten<br />

Anregungen als Stellungnahmen der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>.

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