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Niederschrift - Ehringshausen

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– 10 –<br />

Desweiteren ist die Überschrift des § 15 in "Wasserbeitrag" umzuändern.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Wasserversorgungssatzung im vorliegenden<br />

Entwurf mit den entsprechenden Änderungen.<br />

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen<br />

10. Anschaffung eines Druckers Risograph GR 1750 für das Rathaus<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Vorsitzende verweist darauf, daß der zu beschließende Betrag um 1.000,00 DM<br />

auf 10.059,29 DM zu erhöhen ist, da aufgrund des für den Haushalt geltenden<br />

Bruttoprinzipes die Vergütung für die Rücknahme des Altgerätes mit 1.000,00 DM in<br />

der Einnahme angesetzt werden muß.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

die Haushaltsmittel für die Anschaffung eines Druckers bereitzustellen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltsmittel in Höhe von 10.059,29 DM<br />

für die Anschaffung eines neuen Risograph GR 1750 im Vorgriff auf den Haushalt<br />

2000 bereitzustellen.<br />

Nach Mittelbereitstellung erfolgt die Auftragsvergabe an die Firma Voko.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

11. Einbau von Grabkammern auf dem Friedhof Dillheim<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

im Haushalt 2000 die im Investitionsplan für die Anschaffung von Grabkammern<br />

vorgesehenen Haushaltsmittel von 100.000,00 DM zu streichen und zu<br />

gegebener Zeit mit den dann vorliegenden Erkenntnissen über die Angelegenheit zu<br />

beraten.<br />

Der Bau- und Umweltausschuß hat keine Beschlußempfehlung abgegeben.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, im Haushalt 2000 die im Investitionsplan für die<br />

Anschaffung von Grabkammern vorgesehenen Haushaltsmittel von 100.000,00 DM<br />

zu streichen und zu gegebener Zeit mit den dann vorliegenden Erkenntnissen über<br />

die Angelegenheit zu beraten.

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