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Niederschrift - Ehringshausen

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– 11 –<br />

Mit der Gesamtschule <strong>Ehringshausen</strong> ist in einer schriftlichen Vereinbarung<br />

festzulegen, dass das Angebot der Bücherei allen Bürgerinnen und Bürgern der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> zu kundenfreundlichen Zeiten (zumindest in Anlehnung<br />

an die derzeitige Regelung - dienstags und freitags jeweils von 16.00 Uhr - 17.30<br />

Uhr) zugänglich gemacht wird.<br />

Desweiteren ist der Buchbestand als von der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> übergeben<br />

zu kennzeichnen. Sollte die Gesamtschule ihre Bücherei aufgeben oder außerhalb<br />

dieser Gemeinde verlagern, ist der noch vorhandene Bestand aus dem Besitz der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> an diese zurückzugeben.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

13. Satzung über die Benutzung der Kindergärten in der Gemeinde<br />

<strong>Ehringshausen</strong>;<br />

2. Änderungssatzung<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

die 2. Änderungssatzung in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu<br />

beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung über die<br />

Benutzung der Kindergärten in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> in Form des<br />

anliegenden Entwurfes.<br />

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Stimmenthaltungen<br />

14. Jahresrechnung 1997 der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>;<br />

Beschlussfassung über die Entlastung gemäß § 114 HGO<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des<br />

Lahn-Dill-Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung 1997 der Gemeinde<br />

<strong>Ehringshausen</strong> sowie den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung zur Kenntnis und<br />

beschließt gemäß § 114 HGO dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen.

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