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Niederschrift - Ehringshausen

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– 3 –<br />

3. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8 „Auf dem Bettchen / Ober der Reinwies“<br />

Bürgermeister Niebch erläutert die zu diesem Tagesordnungspunkt neu erstellte<br />

Verwaltungsvorlage. Er verweist auf die entsprechenden Beratungen im Bau- und<br />

Umweltausschuss in der Sitzung vom 29. Januar 2001 und den daraufhin mit den<br />

Anliegern erfolgreich geführten Grundstücksverhandlungen.<br />

Dieses Ergebnis sei dergestalt in die Beschlussempfehlung eingeflossen, als dass die<br />

nördliche Baugrenze um 5 m verschoben und in eine Baulinie umgewandelt wird.<br />

Durch diese Änderung ist es notwendig, ein Anhörungs- und Offenlegungsverfahren<br />

nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Textlichen Festsetzungen unter Punkt 4 a)<br />

bezüglich der Zulässigkeit von Stellplätzen ersatzlos zu streichen. Ziel dieser Planänderung<br />

ist es, zum leichteren Vollzug der Planung Stellplätze auch in den nicht<br />

überbaubaren Grundstücksflächen zuzulassen.<br />

Des weiteren wird beschlossen, die nördliche Baugrenze auf dem Flurstück 329 um 5<br />

m nach Norden zu verschieben und in eine Baulinie umzuwandeln.<br />

Hierdurch wird ermöglicht, dass der Baukörper im nördlichen Bereich platziert<br />

werden muss und zur Erschließungsstraße „Ober der Reinwies“ Parkplätze errichtet<br />

werden müssen.<br />

Weiterhin wird beschlossen, dass der verbleibende nördliche Grundstücksstreifen mit<br />

einer Breite von 7 m gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10) BauGB als Fläche, die von der<br />

Bebauung freizuhalten ist (Widmung Feuerwehrzufahrt und Ladenandienung),<br />

festgesetzt wird.<br />

Die Begründung hierzu ist die Vermeidung von störenden Stellplätzen in diesem<br />

Bereich.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, im Geltungsbereich des Flurstückes 329 (Flur 17,<br />

Gemarkung Katzenfurt) einen Änderungsbebauungsplan aufzustellen und die<br />

Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (Anhörungsverfahren) und § 3 (2) BauGB<br />

(Offenlegungsverfahren) durchzuführen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

4. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8.2 „Schulwies / Hinter den Gräben“<br />

Herr Richter vom Planungsbüro Prof. Seifert, Linden, erläutert die Sach- und<br />

Rechtslage der auch zu diesem Tagesordnungspunkt neu verteilten<br />

Verwaltungsvorlage.

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