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Niederschrift - Ehringshausen

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Gemeindevertreter Führer bittet in diesem Zusammenhang den Hessischen Städte-<br />

und Gemeindebund wegen dieser Problematik einzuschalten und eine<br />

Rechtsauskunft zu erhalten.<br />

Gemeindevertreter Henrich gibt zu bedenken, daß oberhalb des zur Diskussion<br />

stehenden Grundstückes in der Vergangenheit ein Wohnhaus mit Garage errichtet<br />

wurde. Er fragt, ob im Laufe der Zeit ein Gewohnheitsrecht entstehen könnte,<br />

wonach diese Anlieger ein Grundstück nur über den zum Sportplatz führenden<br />

Feldweg andienen und gegenüber der Gemeinde sich ein Anspruch auf Ausbau<br />

dieses Weges ergeben würde. Er bittet um entsprechende Prüfung.<br />

Bürgermeister Niebch erwidert, daß dies in Fällen des § 34 Baugesetzbuch rechtlich<br />

nicht anders zu handhaben ist und somit keinerlei Flächenbeitrag einbehalten<br />

werden muß. Der Hessische Städte- und Gemeindebund solle jedoch nochmals auf<br />

die Problematik hingewiesen und eine Rechtsauskunft gefordert werden.<br />

Gemeindevertreter Weinl als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses<br />

verweist darauf, daß im Rahmen der Beschlußfassung des Ausschusses in die<br />

Beschlußfassung aufgenommen wird, daß sämtliche anfallenden Kosten vom<br />

Eigentümer zu tragen sind.<br />

Gemeindevertreter Zutt beantragt für die NPD-Fraktion wegen weiteren Beratungsbedarfs<br />

den Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.<br />

Beschluß<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den Punkt 10 „Aufstellung einer Abrundungssatzung<br />

OT Kölschhausen“ von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.<br />

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 BauGB<br />

für den Bereich „Vorm alten Bach“ in der Gemarkung Kölschhausen die Grenze für<br />

den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.<br />

§ 1<br />

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles werden gemäß der<br />

ersichtlichen Darstellung des als Anlage beigefügten Lageplanes festgelegt. Der<br />

Lageplan ist Bestandteil der Satzung.<br />

§ 2<br />

Die Satzung tritt mit vollendeter Bekanntmachung in Kraft.<br />

Darüberhinaus beschließt die Gemeindevertretung, daß der Gemeinde ein<br />

Gutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorgelegt werden soll,<br />

worin geklärt wird, ob von den betroffenen Grundstückseigentümern eine Abgabe<br />

verlangt werden kann ähnlich des Flächenbeitrages. Ziel des Gutachtens ist es<br />

insbesondere, rechtlich abzuklären, daß der Gemeinde keinerlei zusätzliche<br />

Kosten entstehen dürfen.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen

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