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Niederschrift - Ehringshausen

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d) die Bauarbeiten zur Lemprenaturierung soweit abgeschlossen sind.<br />

Er sieht damit einen aktiven Beitrag zum Hochwasserschutz verwirklicht.<br />

e) ein Erörterungstermin mit Vertretern der Verkehrsbehörde des Lahn-Dill-Kreises,<br />

der Polizeistation <strong>Ehringshausen</strong>, dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Dillenburg, der Straßenmeisterei Oberbiel sowie der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong><br />

wegen der Sperrung der L 3052 zwischen Leun und <strong>Ehringshausen</strong> für den<br />

Schwerlastverkehr stattgefunden habe.<br />

Der Vermerk ist den <strong>Niederschrift</strong>en der Ausschüsse bereits beigefügt worden.<br />

f) er in seiner Eigenschaft als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für<br />

Umwelt, Landwirtschaft und Forsten im Hessischen Städte- und Gemeindebund<br />

eine Stellungnahme zum kommunalen Förderprogramm zur Unterstützung des<br />

AGENDA 21-Prozesses abgegeben habe.<br />

Art und Umfang der Förderung sehen lediglich die Kosten externer Beratungsleistungen<br />

sowie Eigenleistungen der Kommunen zur Erstellung einer lokalen<br />

AGENDA 21 vor.<br />

Die eigentliche Maßnahmenförderung, d. h., Ausführung was in Gutachten pp.<br />

erachtet wird, fehlt gänzlich. Es muß mit aller Entschiedenheit darauf gedrungen<br />

werden, daß eine weitergehende Förderung als die von den Beratungs- und<br />

Moderationsleistungen in die Richtlinie aufgenommen wird.<br />

g) der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag, die Geschwindigkeit an der Ortsumgehung<br />

Greifenthal (L3282) von 80 km/h auf 70 km/h zu reduzieren und gleichzeitig<br />

ein Überholverbot anzuordnen, wurde vom Vertreter des Amtes für<br />

Straßen- und Verkehrswesen in Dillenburg abgelehnt.<br />

Es wird damit begründet, daß aufgrund von Beobachtungen dort kein Unfallschwerpunkt<br />

vorhanden sei. Zum anderen sei keine Akzeptanz für diese<br />

Maßnahme zu erwarten.<br />

In diesem Zusammenhang weist er weiter darauf hin, daß das Land Hessen eine<br />

Neufassung der Verordnung zur Bestimmung von straßenverkehrsrechtlichen<br />

Zuständigkeiten beschlossen hat.<br />

Dies bedeutet, daß mit Wirkung vom 1. Februar 1998 die<br />

straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit in Städten und Gemeinden mit bis zu<br />

50.000 Einwohnern auf den Landrat als Kreisordnungsbehörde übergeht.

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