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Niederschrift - Ehringshausen

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Die Richtlinie über die Verfahrensweise bei Abrundungssatzungen werde im<br />

nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht.<br />

c) die Deutsche Telekom mit Schreiben vom 23. März 2000 der Gemeinde<br />

mitgeteilt habe, dass sie beabsichtige, die Telefonhäuschen in Katzenfurt „Am<br />

Bahnhof“ und in Breitenbach „Kreisstraße“ wegen Unwirtschaftlichkeit zu<br />

beseitigen.<br />

Nach Hörung der Ortsbeiräte habe die Gemeinde der Deutschen Telekom<br />

mitgeteilt, dass seitens der Telekom auf eine Beseitigung verzichtet werden solle,<br />

da nicht jeder Bürger im Besitz eines Telefons bzw. Handys sei und die<br />

Telefonzellen auch für Notfälle zur Verfügung stehen sollten.<br />

Inwieweit die Deutsche Telekom sich nach dieser Stellungnahme richte bleibe<br />

abzuwarten.<br />

d) am Sonntag, den 14. Mai 2000, gleichzeitig mit der Landratswahl der Fahrradaktionstag<br />

„Dilltal radelt“ stattfinde. Radeln nach Lust und Laune zwischen<br />

Wetzlar und Haiger hieße das Motto der Veranstaltung, bei der jeder Teilnehmer<br />

Richtung, Dauer und Tempo individuell bestimmen könne.<br />

In <strong>Ehringshausen</strong> beginne die Veranstaltung um 10.00 Uhr auf dem Parkplatz<br />

„Tuchbleiche“, wo ab ca. 13.00 Uhr die „Los Wahlos“ aufspielten. Für das leibliche<br />

Wohl der Gäste sei bestens gesorgt. Desweiteren werde die Jazz-Tanzgruppe<br />

„N-Tice“ auftreten.<br />

e) im vergangenen Jahr eine Hundebesitzerin aus Katzenfurt gegen den<br />

Hundesteuerbescheid und der damit verbundenen Veranlagung für einen<br />

Kampfhund Widerspruch erhoben habe.<br />

Dem Widerspruch sei von der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> als Widerspruchsgegnerin<br />

nicht abgeholfen worden. Grundlage dieser Entscheidung sei ein Urteil<br />

des Bundesverwaltungsgerichtes Berlin, welches die erhöhte Steuer für<br />

Kampfhunde als zulässig erkläre.<br />

Die Widerspruchsführerin habe zwischenzeitlich gegen den<br />

Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht Gießen eingelegt.<br />

f) mit Schreiben vom 26. August 1999 die Erdgasversorgung Mitteldeutschland mit<br />

Hauptverwaltung in Kassel mitgeteilt habe, dass sie den Ortsteil Katzenfurt nicht<br />

mit Erdgas versorgen könne.<br />

Auch auf Anfrage einiger Bauplatzbewerber im Gewerbegebiet sei nochmals ein<br />

Versuch bei der Erdgas Mitteldeutschland gestartet worden mit der eindringlichen<br />

Bitte, auch unter Berücksichtigung anderer Kunden das Gewerbegebiet in<br />

Katzenfurt doch mit Erdgas zu versorgen. Anfang April d. J. sei die positive

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