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Niederschrift - Ehringshausen

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Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag des TSV 1947 Daubhausen e. V.<br />

auf Bezuschussung für den An- und Umbau des Sportheims zu entsprechen. Die<br />

Gemeinde verpachtet das Grundstück Gemarkung Daubhausen, Flur 1, Flurstück<br />

170, an den TSV 1947 Daubhausen e. V. Als zuwendungsfähige Gesamtkosten<br />

werden 77.000,00 DM festgestellt. Der Zuschuß beträgt gemäß Ziffer 1.5.2 der<br />

Förderungsrichtlinien für Vereine und Verbände der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong><br />

höchstens 15 % dieser Kosten, also 11.550,00 DM.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

9. Verkauf der Bauplätze im Baugebiet "Auf'm Borngraben / Zehnetfrei" in der<br />

Gemarkung<br />

<strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 10.03.1999 wird verwiesen.<br />

Bürgermeister Niebch führt ergänzend hierzu aus, daß der Gemeindevorstand dem<br />

Beschlußvorschlag für die Gemeindevertretung gefolgt sei.<br />

Gemeindevertreter Führer merkt an, daß sehr viele Kaufinteressenten nicht in der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> wohnen. Er bittet zukünftig darauf zu achten, daß das<br />

kostbare Bauland auch für die nachfolgenden Generationen von Bürgern in<br />

<strong>Ehringshausen</strong> zur Verfügung gestellt werden könne. Gleichwohl müßten auch<br />

wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden.<br />

Gemeindevertreterin Zutt bemängelt ebenfalls, daß die Vergabe an viele<br />

Auswärtige erfolgen solle. In diesem Zusammenhang sollte überprüft werden ob es<br />

rechtens sei, daß auswärtige Bürger einen höheren Baulandpreis zahlen. Zudem<br />

sollte den Ehringshäuser Bürgern nochmals Gelegenheit gegeben werden, sich zu<br />

bewerben.<br />

Bürgermeister Niebch entgegnet, daß die Vorlaufzeit für diesen Bebauungsplan<br />

rund zwei Jahre betragen habe und so ausreichend Zeit gewesen sei, sich für<br />

Bauplätze in diesem Gebiet zu bewerben. Gleichwohl stünde jedem die Möglichkeit<br />

offen, auch jetzt noch entsprechende Unterlagen einzureichen. Zudem würde<br />

verkannt, daß sehr viele Alteigentümer aus <strong>Ehringshausen</strong>, die in diesem Bereich<br />

Grundstücke gehabt haben, auch zukünftig Eigentümer von Bauplätzen in diesem<br />

Gebiet seien. Diese zukünftigen Grundstückseigentümer würden jedoch Eigentum<br />

im Rahmen der Baulandumlegung erwerben und nicht explizit als Käufer von<br />

Grundstücken im Eigentum der Gemeinde in der Verwaltungsvorlage aufgeführt<br />

werden.<br />

Die betroffenen Ausschüsse folgen dem Beschlußvorschlag für die Gemeindevertretung<br />

mehrheitlich.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verkauf der nachfolgenden Grundstücke<br />

im Baugebiet der Flur 13 in der Gemarkung <strong>Ehringshausen</strong> "Auf'm Borngraben /<br />

Zehnetfrei" zuzustimmen:<br />

Käufer Flurstück Größe / m²<br />

Reiner Conrad<br />

Wetzlarer Straße 38<br />

35765 Mittenaar-Bellersdorf<br />

241 492

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