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Niederschrift - Ehringshausen

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– 6 –<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1998 zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.600.000,00 DM festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer 2. Gewerbesteuer<br />

a) für land- und forstwirt- nach dem Gewerbeertrag<br />

schaftliche Betriebe und -kapital 320 v.H.<br />

(Grundsteuer A) 240 v.H.<br />

b) für Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) 240 v.H.<br />

Es gilt der von der Gemeindevertretung am 18. Dezember 1997 beschlossene Stellenplan.<br />

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen<br />

6. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8 "Schulwies / Bettchen"<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

§ 6<br />

Der Bau- und Umweltausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung, die Entwürfe des<br />

Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und<br />

Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8 "Schulwies / Bettchen"<br />

öffentlich auszulegen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

1. die in der Anlage befindliche Beschlußempfehlung zu den im Rahmen der<br />

vogezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen Bedenken, Anregungen und<br />

Hinweise nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahme der Gemeinde<br />

<strong>Ehringshausen</strong>.<br />

2. den Entwurf des Bebauungsplans OT Katzenfurt Nr. 8 "Schulwies/Bettchen" und die<br />

Begründung hierzu zu billigen.<br />

3. gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes den Flächennutzungsplan zu<br />

ändern (Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB). Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung<br />

wird gebilligt.

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