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Niederschrift - Ehringshausen

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– 15 –<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

auf das besondere Vorkaufsrecht für das Anwesen Nelkenweg 1,<br />

OT <strong>Ehringshausen</strong>, zu verzichten.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, bezüglich des Kaufvertrages zwischen den<br />

Herren Volkmar Groß, Fliederweg 6, 35630 <strong>Ehringshausen</strong>, und Karl-Heinrich Groß,<br />

Bachstraße 5, 35614 Aßlar, sowie Herrn Daniel Regel, Breitenbach, Kreisstraße 10,<br />

35630 <strong>Ehringshausen</strong>, von dem besonderen Vorkaufsrecht gemäß der Satzung über<br />

ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) keinen Gebrauch zu<br />

machen, da das Anwesen Nelkenweg 1 für die weitere städtebauliche Entwicklung<br />

nicht von wesentlicher Bedeutung ist.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

9. Grundstücksangelegenheiten<br />

9.1 Grundstücksangelegenheit Nr. 222<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

dem Grundstücksverkauf zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Beschluss vom 25.11.1999 wird aufgehoben. Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

stattdessen das Grundstück Flur 13, Flurstück 332, Größe 617 m² -Hessenring 33- an<br />

die Eheleute Sven und Simone Koob, Schlesierstraße 4, 35614 Aßlar-Werdorf, zu<br />

verkaufen.<br />

Der Kaufpreis beträgt:<br />

617 m² x 130,00 DM = 80.210,00 DM<br />

Die Erschließungskosten werden in Form eines Ablösevertrages erhoben.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

9.2 Grundstücksangelegenheit Nr. 230<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

dem Grundstücksverkauf zuzustimmen.

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