30.11.2012 Aufrufe

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beschluss:<br />

– 14 –<br />

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag der Vogel-<br />

und Naturschutzgemeinschaft Katzenfurt e. V. auf kommunale<br />

Investitionsförderung für die Nutzungsänderung eines Wochenendhauses in eine<br />

Vogelschutzhütte in der Gemarkung Katzenfurt, Flur 19, Flurstück 177, zu<br />

entsprechen.<br />

Als zuwendungsfähige Gesamtkosten werden 10.019,27 DM festgestellt. Der<br />

Zuschuss beträgt somit gemäß Ziffer 1.5.2 der Förderungsrichtlinien für Vereine und<br />

Verbände der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> maximal 15 % dieser Kosten, also<br />

höchstens 1.502,89 DM.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

12. Sanierung des Evangelischen Kindergartens<br />

Auf die zusätzlich als Tischvorlage verteilte Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Alle Ausschüsse empfehlen der Gemeindevertretung, dem Vertrag zwischen der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> und der Evangelischen Kirchengemeinde <strong>Ehringshausen</strong><br />

bezüglich der Sanierung des Evangelischen Kindergartens zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem dieser Vorlage beigefügten<br />

Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> und der Evangelischen<br />

Kirchengemeinde <strong>Ehringshausen</strong>-Dillheim bezüglich der Sanierung des<br />

Evangelischen Kindergartens einschließlich der nachstehenden Änderungen bzw.<br />

Ergänzungen zuzustimmen:<br />

Gemeindevorstand:<br />

Ziffer 5 des Darlehensvertrages wird wie folgt ergänzt: Über die Anlageform sowie<br />

die spätere Verwendung muss ein einvernehmlicher Konsens zwischen den<br />

Beteiligten erzielt werden.<br />

§ 3 Abs. 1 letzter Satz: „Die Kosten des Gutachtens werden von der Gemeinde<br />

getragen“.<br />

§ 7 Abs. 2: „Die Kosten der Vermessung und der damit verbundenen Gebühren für<br />

Behörden und Gerichte werden von der Kirche getragen.“<br />

Kirchengemeinde

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!