30.11.2012 Aufrufe

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

– 6 –<br />

2. Die Höhe der Decke des Kellergeschosses (Rohfußboden) darf nicht höher als<br />

30 cm bezogen auf die endgültige Straßenhöhe ausgeführt werden.<br />

3. Die Ablöseverträge für Erschließungsbeiträge für die Flurstücke 241 und 242<br />

werden in einem Nachtrag bezüglich der zulässigen Vollgeschosse geändert. Die<br />

Ablöseverträge für die Flurstücke 240, 243 und 244 werden mit zwei zulässigen<br />

Vollgeschossen abgerechnet.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen<br />

8. Abweichungssatzung<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die<br />

Abweichungssatzung für den Bereich des Baugebietes „Im Altenbach / Finkenweg“<br />

im Ortsteil Breitenbach zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abweichungssatzung<br />

in Form des nachfolgenden Entwurfs zu beschließen:<br />

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), in Verbindung mit § 5 der Hessischen<br />

Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1992 (GVBl. 1992 I S. 534),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 562), hat die Gemeindevertretung<br />

der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> in der Sitzung am 19. Oktober 2000<br />

folgende<br />

beschlossen:<br />

ABWEICHUNGSSATZUNG<br />

§ 1<br />

Die Straße „Finkenweg“ im Ortsteil Breitenbach ist abweichend von den Merkmalen<br />

der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen des § 12 der zur Zeit gültigen<br />

Erschließungsbeitragssatzung vom 25.06.1987 endgültig hergestellt.<br />

Auf die Herstellung beiderseitiger Gehwege, beginnend beim Grundstück in der<br />

Gemarkung Breitenbach, Flur 1, Flurstück 212 (östliche Seite) und endend an dem<br />

Grundstück in der Gemarkung Breitenbach, Flur 1, Flurstück 211/1 (westliche Seite),<br />

wird verzichtet.<br />

§ 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!