30.11.2012 Aufrufe

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– 16 –<br />

Rauhen Debus 3 a, 35630 <strong>Ehringshausen</strong>-Dillheim, zu verkaufen. Der Kaufpreis<br />

setzt sich zusammen aus dem Fertigbaulandpreis (130,00 DM/m²) und den Kosten<br />

der Erschließung. Die Erschließungskosten werden in Form eines Ablösevertrages<br />

erhoben. Kostenträger der Umschreibung sind die Käufer.<br />

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen<br />

10.7 Grundstücksangelegenheit Nr. 201<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 10.03.1999 wird verwiesen.<br />

Die betroffenen Ausschüsse haben dem Beschlußvorschlag für die Gemeindevertretung<br />

zugestimmt.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, das Grundstück im Neubaugebiet "Auf'm<br />

Borngraben", Flur 13, Flurstück 307/310, Größe 1.340 m², zum Preise von<br />

174.200,00 DM zuzüglich der Kosten der Erschließung an die Firma Keiner GmbH<br />

& Co. KG, Westendstraße 14, 60325 Frankfurt / Main, zu verkaufen. Die Erschließungskosten<br />

werden in Form eines Ablösevertrages erhoben. Kostenträger<br />

der Umschreibung ist die Firma Keiner GmbH & Co. KG.<br />

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen<br />

11.1 Änderung einer Gestaltungsvorschrift im Bebauungsplan OT Daubhausen Nr.<br />

4<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 16.03.1999 wird verwiesen.<br />

Der Bau- und Umweltausschuß hat dem Beschlußvorschlag für die Gemeindevertretung<br />

zugestimmt.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

OT Daubhausen Nr. 4 die Gestaltungsvorschrift bezüglich der Drempelhöhe<br />

dahingehend zu ändern, daß bei zweigeschossiger Bauweise ein Dachausbau mit<br />

Drempel (bis maximal 0,80 m) zulässig ist. Die generelle<br />

Drempelhöhenbegrenzung von 0,80 m wird aufgehoben.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

11.2 Änderung einer Gestaltungsvorschrift im Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong><br />

Nr. 16<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 24.03.1999 wird verwiesen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 16 die Gestaltungsvorschrift bezüglich der Drempelhöhe<br />

dahingehend zu ändern, daß bei zweigeschossiger Bauweise ein Dachausbau mit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!