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Niederschrift - Ehringshausen

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– 5 –<br />

e) Gemeindevertreter Groß erinnert daran, dass im Haushalt für das Jahr 2000<br />

Mittel für die Instandsetzung der Treppe an der Wehrkapelle eingestellt waren.<br />

Bis heute sei jedoch nichts geschehen.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass aufgrund der starken Dezimierung des<br />

Bauhofes derzeit eine Instandsetzung noch nicht durchgeführt werden kann.<br />

f) Gemeindevertreter Gombert nimmt Bezug auf eine Veröffentlichung in der<br />

Wetzlarer Neuen Zeitung vom 25.10.2000, wonach die Kosten für die Erneuerung<br />

von Wasserleitungen in der Gemeinde Greifenstein entsprechend umgelegt<br />

wurden.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass dies in <strong>Ehringshausen</strong> nicht der Fall ist, da<br />

man mit den betroffenen Anliegern Ablöseverträge schließe.<br />

g) Gemeindevertreterin Häußner führt aus, dass im Bereich der Lempbrücke in der<br />

Reitzergasse der Zugang zur Treppenanlage mit einem Absperrband gesichert<br />

sei. Dies sei nicht ausreichend, weil es von Schulkindern immer wieder entfernt<br />

werde. Sie bittet eine effizientere Absperrung anzubringen.<br />

h) Gemeindevertreter Zutt erinnert an einen Antrag der NPD-Fraktion zur Änderung<br />

der Wasser- und Kanalgebührensatzung.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass die Rechtsauskunft des Hess. Städte- und<br />

Gemeindebundes noch ausstehe.<br />

4. I. Nachtragshaushalt 2000;<br />

Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Gemeindevertreter Mock für die SPD-Fraktion und Gemeindevertreter Neu für die<br />

CDU-Fraktion führen aus, dass Sie dem vorliegenden I. Nachtragshaushalt zustimmen<br />

werden.<br />

Gemeindevertreter Immel führt für die NPD-Fraktion aus, dass sie dem vorliegendem<br />

Nachtrag nicht zustimmen werde.<br />

Die Ausschüsse empfehlen der Gemeindevertretung die vorliegende<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000 zu beschließen.<br />

Die Gemeindevertretung fasst folgenden<br />

Beschluss<br />

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993,<br />

bekannt gemacht am 19.10.1993 (GVBl. I S. 534 ff.), zuletzt geändert Gemeinde<br />

<strong>Ehringshausen</strong> am 16.11.2000 folgende

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